Arten der Sicherstellung:
Vadium: Sicherstellung, wenn Bieter während der Zuschlagsfrist von seinem Angebot zurücktritt (verfällt dann zugunsten des Auftraggebers
Kaution: Sicherstellung, wenn im Vertrag festgelegte, besondere Pflichten verletzt werden.
Deckungsrücklaß: Sicherstellung gegen Überzahlungen aufgrund von Rechnungen, denen nur annährend ermittelte Leistungen zugrunde liegen.
Haftungsrücklaß: Sicherstellung, wenn Auftragnehmer aus der Gewährleistung Pflichten nicht erfüllt.
Mittel zur Sicherstellung:
(1) Bargeld
(2) Bankgarantien
(3) Rücklaßversicherungen
(4) klauselfreie Einlagebücher mit Sperrvermerk zugunsten des Vertragpartners
(5) mündelsichere Wertpapiere
1.12 Beiziehung von Sachverständigen
Bei Mitwirkung eines Sachverständigen, hat dieser unbefangen zu sein.
1.13 Verwertung von Ausarbeitungen
Ausarbeitungen dürfen nur für sich verwendet oder an Dritte weitergegeben werden, wenn Schutzrechte oder Geheimhaltung nicht verletzt wird.
Auftraggeber kann bestimmte Unterlagen zurückfordern
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