Der Vorsitzende des Sondergerichtes war der Präsident des Volksgerichtshofes, Roland Freisler, der den Beinamen \"Henker\" hatte. Die Eltern von Hans und Sophie erfuhren von der Festnahme ihrer Kinder am Freitag, dem 19.2. Am Montagmorgen reisten sie nach München, um an der Gerichtssitzung teilzunehmen. Das ging aber nicht: Nur eingeladene Personen mit einem Passierschein wurden hineingelassen. Die Einladung zu diesem Gerichtsverfahren war für Nazis wie eine Ehre: die Privilegierten waren meistens Parteifunktionäre, Führer der SS und der Wehrmacht.
Den Scholls gelang es jedoch, in den Sitzungssaal zu schleichen. Dort versuchte Herr Scholl, für seine Kinder zu sprechen. Die Scholls wurden hinausgeworfen, und nicht mehr Reingelassen - auch nicht, als das Urteil verkündet wurde. Am Nachmittag kam das Gericht zurück, um das Urteil zu verkünden. Das Urteil war wie erwartet: Alle drei wurden wegen Hochverrats zum Tode verurteilt. Danach bekamen sie Gelegenheit zu einem letzten Wort.
Sophie schwieg. Christof Probst flehte um Gnade wegen seiner Kinder. Hans versuchte, ihn zu unterstützen, aber wurde von Freisler, dessen Verhandlungsstil reine Anklage war, unterbrochen: \"Wenn Sie für sich selbst nichts vorzubringen haben, schweigen Sie gefälligst!\" Nach dem Gerichtsverfahren wurden alle drei in das große Vollstreckungsgefängnis München-Stadelheim überführt. Dort durften die Eltern von Hans und Sophie ihre Kinder zum letzten Mal treffen. Hans, der ihnen zuerst zugeführt wurde, trug Sträflingskleidung. Der Vater schloss ihn mit den Worten in die Arme: \"Ihr werdet in die Geschichte eingehen; es gibt noch eine Gerechtigkeit.
\" Dann wurde Hans weggebracht. Sophie trug ihr eigenes Kleid, lächelte die ganze Zeit und nahm gern die Süßigkeiten, die Hans abgelehnt hatte. Ihr größter Kummer war gewesen, ob die Mutter den Tod gleich zweier Kinder ertragen würde. Als sie jetzt ihre Mutter so tapfer sah, beruhigte sie sich. Das letzte von beiden Seiten war: \"Gelt, Sophie, Jesus\" - \"Ja, aber Du auch\" Dann wurde auch Sophie in ihre Zelle weggeführt. Christof Probst durfte seine Familie nicht mehr treffen.
Er sprach aber mit einem Pfarrer und ließ sich in articulo mortis - im Angesicht des Todes - katholisch taufen. Die Todesstrafen wurden schon am selben Tag durch das Fallbeil vollstreckt. Als erste wurde Sophie hingerichtet. Sie starb ruhig, ohne mit der Wimper zu zucken. Dann Christof Probst und Hans, der, ehe er sein Haupt auf den Block legte, laut rief, dass es durch das große Gefängnis hallte: \"Es lebe die Freiheit!\" Ein paar Tage später wurden sie fast heimlich auf dem Perlacher Friedhof beerdigt. Am Beerdigungstag wurde mehrfach an die Hauswände in München geschrieben \"Ihr Geist lebt weiter!\".
Nach der Hinrichtung erfolgten aufs neue Verhaftungen. Etwa 80 Menschen wurden festgenommen. Kurt Huber, Willi Graf und Alexander Schmorell wurden am 19. April 1943 zum Tode verurteilt. Im Dritten Reich waren die Mitglieder der Weißen Rose Landesverräter. Heute sind sie Nationalhelden - vor der Ludwig-Maximilians-Universität in München z.
B. gibt es den \"Geschwister-Scholl-Platz\".
|