Das Deutsche Reich ist die umfassende politische Einheit des deutschen Volkes in den Grenzen vom 31. August 1939. Die Ausübung seiner Hoheitsgewalt ist bis zu einer mit den betroffenen Nachbarstaaten friedlich vereinbarten Änderung des gegebenen Zustandes auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
[Das ist die notwendige Folge davon, daß das Deutsche Reich 1945 erhalten geblieben und nur handlungsunfähig geworden ist.
Das europäische Völkerrecht, wie es zu Beginn des 20. Jahrhunderts galt, verbietet einen \"Annexionsfrieden\".
Weil die Organe der Bundesrepublik nicht für das Deutsche Reich handeln konnten/können, scheidet eine völkerrechtlich wirksame Anerkennung der infolge des Krieges erlittenen Gebietsverluste aus. ]
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