Ist eine Beschreibung der Leistung nicht möglich, so hat ein zweistufiges Verfahren zu erfolgen. Es kann vom zweistufigen Verfahren Abstand genommen werden, wenn im Hinblick auf den Wert der Leistung der Aufwand wirtschaftlich nicht vertretbar wäre.
Erste Stufe - Problemlösungsvorschläge und Bewerberauswahl
In öffentlicher Bekanntmachung sind
. Zielsetzung
. Auftraggeber bereits bekannten Umstände der Leistungserbringung
. Stelle für genaue Informationen
. Fristen
mitzuteilen.
Meldenden Bewerber sind in Liste einzutragen. Bewerber sind auf Befügnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu prüfen.
Die genügend qualifizierten Unternehmer sind einzuladen, die nicht eingeladenen Bewerber sind zu informieren.
Zweite Stufe - Vergabe
Auftraggeber hat ausgewählte Bewerber über Änderungen zu informieren.
Angebote haben Beschreibung der Leistung und Art der Durchführung zu enthalten.
Angebote sind in Abwesenheit der Bieter zu öffnen (Geheimhaltung). Prüfung durch fachkundige Personen. Gleichartige Behandlung aller Bieter.
Gründe für Zuschlag sind in nachprüfbarer Form festzuhalten.
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