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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Zweistufiges verfahren für immaterielle leistungen



Ist eine Beschreibung der Leistung nicht möglich, so hat ein zweistufiges Verfahren zu erfolgen. Es kann vom zweistufigen Verfahren Abstand genommen werden, wenn im Hinblick auf den Wert der Leistung der Aufwand wirtschaftlich nicht vertretbar wäre.



Erste Stufe - Problemlösungsvorschläge und Bewerberauswahl

In öffentlicher Bekanntmachung sind
. Zielsetzung
. Auftraggeber bereits bekannten Umstände der Leistungserbringung
. Stelle für genaue Informationen

. Fristen

mitzuteilen.



Meldenden Bewerber sind in Liste einzutragen. Bewerber sind auf Befügnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu prüfen.



Die genügend qualifizierten Unternehmer sind einzuladen, die nicht eingeladenen Bewerber sind zu informieren.



Zweite Stufe - Vergabe

Auftraggeber hat ausgewählte Bewerber über Änderungen zu informieren.



Angebote haben Beschreibung der Leistung und Art der Durchführung zu enthalten.



Angebote sind in Abwesenheit der Bieter zu öffnen (Geheimhaltung). Prüfung durch fachkundige Personen. Gleichartige Behandlung aller Bieter.



Gründe für Zuschlag sind in nachprüfbarer Form festzuhalten.

 
 

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