Die Gesetzesumstellung erfolgt nach einem genau ausgearbeiteten Plan der
Bundesregierung. Für den Konsumenten wesentlich ist das Umstellungsgesetz
zur Preisauszeichnung und Preisüberwachung.
Die Sozialpartner und die Bundesregierung haben sich auf folgende
Regelungen geeinigt:
Ä Die Verpflichtung zur doppelten Preisauszeichnung wird bereits drei
Monate vor
der Ausgabe der EURO-Banknoten und -Münzen, also voraussichtlich ab
Oktober 2001, beginnen und mindestens so lange dauern, wie sich Schilling
und EURO gleichzeitig im Umlauf befinden. Der doppelte Währungsumlauf
endet spätestens am 30. Juni 2002. Die "EURO-Preiskommission\" wird
aufgrund der vorliegenden Informationen entscheiden., ob es notwendig ist,
über diesen Zeitraum hinaus die doppelte Preisauszeichnung zu verlängern.
Ä Bei allen Anboten, Kostenvoranschlägen, Rechnungen und Quittungen sind
die
Preise in der Phase der doppelten Preisauszeichnung in Schilling und EURO
anzugeben. Dieser Grundsatz gilt für alle Einzelposten und die Endsumme.
Davon ausgenommen sind allerdings Quittungen auf üblichen Kassabons, bei
denen nur die Endsumme in beiden Währungen anzugeben ist. Grundsätzlich
besteht die Verpflichtung zur doppelten Preisauszeichnung für alle
wirtschaftlichen Tätigen gegenüber den Verbrauchern. Ausnahmen gibt es z.
B. für Kleinbetriebe.
Ä Die Art der doppelten Preisauszeichnung hängt zwar von der Art und der
Größe
des Unternehmens ab, sie darf jedoch nicht schlechter sein, als die vor
der Umstellung auf den EURO übliche Preisauszeichnung.
Ä Festgelegt ist weiters, dass bei der Umstellung von Urkunden und
Verträgen von
Schilling auf EURO, also etwa bei der Umstellung von Sparbüchern, sowie
beim Umtausch von Schilling in EURO den Konsumenten im Umstellungszeitraum
keine direkten Kosten entstehen dürfen.
Überwacht wird die Einhaltung dieser Vorschriften von der sogenannten
"EURO-Kommission\" im Wirtschaftsministerium. In den Bundesländern wird es
zusätzlich Beschwerdestellen bei den jeweiligen Preisbehörden der
Landesregierung geben. Auch Konsumentenschutzorganisationen werden über
die Einhaltung dieser Vorschriften sehr genau wachen.
Werden "Umrechnungsmogler\" erwischt, kann es zu Strafen kommen, die von
Abmahnung bis Geldstrafe reichen.
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