Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Verhandlungen

Preis

Umstellung

Regelungen der umstellung



Die Gesetzesumstellung erfolgt nach einem genau ausgearbeiteten Plan der

Bundesregierung. Für den Konsumenten wesentlich ist das Umstellungsgesetz

zur Preisauszeichnung und Preisüberwachung.

Die Sozialpartner und die Bundesregierung haben sich auf folgende

Regelungen geeinigt:

Ä Die Verpflichtung zur doppelten Preisauszeichnung wird bereits drei

Monate vor

der Ausgabe der EURO-Banknoten und -Münzen, also voraussichtlich ab

Oktober 2001, beginnen und mindestens so lange dauern, wie sich Schilling

und EURO gleichzeitig im Umlauf befinden. Der doppelte Währungsumlauf

endet spätestens am 30. Juni 2002. Die "EURO-Preiskommission\" wird

aufgrund der vorliegenden Informationen entscheiden., ob es notwendig ist,

über diesen Zeitraum hinaus die doppelte Preisauszeichnung zu verlängern.

Ä Bei allen Anboten, Kostenvoranschlägen, Rechnungen und Quittungen sind

die

Preise in der Phase der doppelten Preisauszeichnung in Schilling und EURO

anzugeben. Dieser Grundsatz gilt für alle Einzelposten und die Endsumme.

Davon ausgenommen sind allerdings Quittungen auf üblichen Kassabons, bei

denen nur die Endsumme in beiden Währungen anzugeben ist. Grundsätzlich

besteht die Verpflichtung zur doppelten Preisauszeichnung für alle

wirtschaftlichen Tätigen gegenüber den Verbrauchern. Ausnahmen gibt es z.

B. für Kleinbetriebe.

Ä Die Art der doppelten Preisauszeichnung hängt zwar von der Art und der

Größe

des Unternehmens ab, sie darf jedoch nicht schlechter sein, als die vor

der Umstellung auf den EURO übliche Preisauszeichnung.

Ä Festgelegt ist weiters, dass bei der Umstellung von Urkunden und

Verträgen von

Schilling auf EURO, also etwa bei der Umstellung von Sparbüchern, sowie

beim Umtausch von Schilling in EURO den Konsumenten im Umstellungszeitraum

keine direkten Kosten entstehen dürfen.

Überwacht wird die Einhaltung dieser Vorschriften von der sogenannten

"EURO-Kommission\" im Wirtschaftsministerium. In den Bundesländern wird es

zusätzlich Beschwerdestellen bei den jeweiligen Preisbehörden der

Landesregierung geben. Auch Konsumentenschutzorganisationen werden über

die Einhaltung dieser Vorschriften sehr genau wachen.

Werden "Umrechnungsmogler\" erwischt, kann es zu Strafen kommen, die von

Abmahnung bis Geldstrafe reichen.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Wirtschaft im Kommunismus --
indicator Der Kreuzesbaum
indicator Betrieb im wirtschaftlichen Kreislauf und unter Beachtung des gesellschaftlichen Umfeldes.
indicator Besonderheiten der Abgeordnetenkammerwahlen von 1920-1935 in der Tschechoslowakischen Republik
indicator IMMIGRATION TODAY
indicator Nichttarifarische Handelshemmnisse
indicator Verordnungen (Art. 18 Abs2)
indicator Die Industrielle Revolution in Europa
indicator Ziele der easy bank
indicator Europäische Union


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution