4.1
Bei sovielem ethischen Diskussionsstoff muss man natürlich sichergehen, dass niemand diese Möglichkeiten missbrauch. Deshalb gibt es weitgehende nationale sowie internationale Gesetze, Richtlinien und Ansätze, um das Klonen und den damit eingehenden anderen ethischen Problematiken zu regeln.
-10-
Deutschland: in Deutschland, gilt ein grundsätzliches Verbot des Klonens bereits seit 1990 der in das Embryonenschutzgesetz aufgenommen wurde: \"Wer künstlich bewirkt, dass ein menschlicher Embryo mit der gleichen Erbinformation entsteht wie ein anderer Embryo, Fötus, Mensch oder Verstorbener wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft\". Mit diesem Gesetz ist entsprechend sowohl das Reproduktive als auch das therapeutische Klonen in Deutschland verboten, da juristisch bereits die teilungsfähige Eizelle als Embryo betrachtet wird. Im Gegensatz dazu ist aber der Import von embryonalen Stammzellen aus anderen Ländern, in denen deren Gewinnung erlaubt wird, unter bestimmten Umständen straffrei. Ebenso ist das Klonen durch Embryo-Splitting nach dem Embryonenschutzgesetz nicht gestattet. Die ethischen Probleme des Klonens von pluripotenten Zellen und Stammzellen embryonalen Ursprungs werden im EschG nicht behandelt.
4.2
International:
Die WHO hat auf ihrer 50. Versammlung im Mai 1997 eine Resolution verabschiedet, die das Klonen zur Replikation menschlicher Individuen für ethisch nicht akzeptabel erklärt und als im Wiederspruch zur menschlichen Integrität und Moralität stehend bezeichnet.
4.3
Die UNESCO hat in ihrer allgemeinen Erklärung zum menschlichen Genom und zu den Menschenrechten(Nov.1997) Bezug auf das reproduktive Klonen von Menschen genommen und es als ein Beispiel menschenwürdewidrigen Verhaltens bezeichnet, für das ein Verbot gefordert wird (UNESCO, 1997, Art. 11).
4.4
Das Europäisch Parlament hat 1998 erklärt, "dass das Klonen von Menschen, gleichgültig ob es zu Versuchszwecken, (...)zur Behandlung von Unfruchtbarkeit, zur Prägimplantationsdiagnose, zur Gewebetransplantation, (...) durchgeführt wird " ein Verstoß gegen die Achtung einer Person und eine schwere Verletzung der Menschenrechte darstelle. Deshalb wurde ein Verbot sämtlicher Klontechniken und Anwendungen. Im Gegensatz dazu gibt es auch Staaten, in denen das Klonen nicht strikt Verboten ist: In Großbritannien ist die Forschung an menschlichen Embryonen innerhalb der ersten 14 Tage zu bestimmten Zwecken erlaubt. Außerdem dürfen menschliche Embryonen zu Forschungszwecken in vitro hergestellt werden.
Reproduktives Klonen ist zwar auch Verboten, aber in der Diskussion um therapeutisches Klonen haben, in GB, die Vorteile überwogen.
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