In der Charta, in der die Ziele und Grundsätze der "Vereinten Nationen" festgelegt sind, verpflichten sich die Mitglieder:
- "den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren"
- "freundliche Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln"
- "eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle zu fördern und zu festigen!
- "ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden!
Um diese Ziele zu verwirklichen verpflichten sich die Mitglieder grundsätzlich auf jede Gewaltdrohung oder Gewaltanwendung. Internationale Streitigkeiten zwischen den Staaten sollten friedlich geregelt werden.
Um die Einhaltung dieser Bestimmungen zu gewährleisten, verfügt die UNO über den Sicherheitsrat als politische und den Internationalen Gerichtshof als richterliche Instanz. Gegen Staaten, die den Weltfrieden verletzen, kann der Sicherheitsrat Zwangs- und Sanktionsmaßnahmen anordnen, die für alle Mitglieder verbindlich sind.
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