Die Geschichte der deutschen Staatsverschuldung an sich beginnt eigentlich am 17. Januar 1820 mit der Einrichtung einer Hauptverwaltung der Staatsschulden durch den preußischen König Friedrich Wilhelm III. Diese Behörde wurde nötig, da die preußischen Staatsschulden trotz hoher französischer Kriegsentschädigungszahlungen (1815), einer Steuerreform (1818) und Steuererhöhungen (1819/20) immer weiter anwuchsen. Die preußische Behörde erweiterte sich 1868 mit der Gründung des Norddeutschen Bundes und bestand weiterhin unter der Bezeichnung "Reichsschuldenverwaltung". Mit der Reichsgründung 1871 erweiterte sich die Behörde wiederum erneut.
|