Politik in Gemeinde: Bürgermeister : Funktion : - Vorsitzender des Gemeinderats und aller seine Ausschüsse - Chef der Verwaltung - Vertreter der Gemeinde nach außen - Wahl auf 8 Jahre durch die Bürger er Gemeinde (Direktwahl) Wähler: - Müssen keine Deutsche, aber Europäische Staatsbürgerschaft haben und mindestens 3 Monate in der Gemeinde leben - In großen Städten gibt es Oberbürgermeister und Beigeordnete (Bürgermeister) - Ortsteile - Ortsvorsteher Gemeinderat Funktion: - Nach Gemeindeordnung von BaWü: - Vertretung der Bürger, Hauptorgan der Gemeinde - Fasst Beschlüsse über die Gemeindeangelegenheiten - Verabschiedet und kontrolliert den Haushalt - Überwacht die Gemeindeverwaltung - Je nach Größe der Gemeinde : 60 - 80 Mitglieder Stimmen : - Abgabe eines unveränderten Stimmzettels : - Abgabe eines veränderten : - Kumulieren : (anhäufen) max 3 Stimmen für einen Bewerber - Panaschieren : man kann Bewerbern aus anderen Stimmzetteln auf seinen übertragen ( Man schreibt den Namen in den freien Zeilen seines Stimmzettels) - Beim Bürgerbegehren tragen sich alle diejenigen in Unterschriftenlisten ein, die möchten, dass ein Bürgerentscheid stattfindet. - - Die Teilnahme an einem Bürgerbegehren bedeutet nicht unbedingt eine Meinungsäußerung in der Sache - Auch wer den Initiatoren des Begehrens nicht zustimmt, aber dennoch der Meinung ist, über eine bestimmte Angelegenheit sollten die Bürgerinnen und Bürger selber entscheiden, kann unterschreiben. - In der Regel wird aber der Eintrag in eine Unterschriftenliste zugleich eine Meinungsäußerung in der Sache sein. - Ziel des Bürgerbegehrens ist es also, dass die Bürger anstelle der Gemeindevertretung über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden. - Beim Bürgerentscheid gehen die Bürgerinnen und Bürger - ähnlich einer Wahl - zu den Abstimmungslokalen und geben ihre Stimme ab. - Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind die mächtigsten Instrumente, die Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen, um die Politik in ihrer Gemeinde oder ihrem Landkreis zu beeinflussen.
- Generell kann man drei Gründe unterscheiden, warum Bürgerbegehren durchgeführt werden: 1. es soll etwas Neues erreicht werden, mit dem sich die Gemeindevertretung noch nicht beschäftigt hat - oder 2. es soll etwas, was die Gemeindevertretung bereits abgelehnt hat, doch noch durchgesetzt werden oder 3. es soll etwas verhindert werden, was die Gemeindevertretung bereits beschlossen hat. >>> Plebiszitäre Elemente der Demokratie (Plebs - Volk)
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