Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Mitbestimmungsmodell im aufsichtsrat:



Gesetzliche Grundlage Mitglieder
Gesellschafter
Arbeitnehmer

Betriebsverfassungsgesetz (AG's bis zu 2000 AN)

Eine durch 3 teilbare Zahl
2/3

1/3

Mitbestimmungsgesetz 1976 (AG's ab 2000 AN) paritätische Mitbestimmung
12




16




20

10.000 AN

6


20.000 AN


8

ü. 20.000 AN


10





8




10



Montanmitbestimmungsgesetz von 1954 (Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugnisse, Industrie und des Bergbaus ab 1.000 AN)

11
4 + 1²
4 + 1²






3) 1 Leitender Angestellter, 3 Arbeitnehmervertreter, 2 Gewerkschaftsmitglieder (bzw. 5/2; 6/3)

Vorsitzender des AR ist immer ein Vertreter der Gesellschafterseite.

Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des AR - Vorsitzenden den Ausschlag.



2) Die weiteren Mitglieder sind in der Regel Fachleute, die aber weder Kapitaleigner noch Arbeitnehmer sind.

Auf das neutrale Mitglied müssen sich beide Seiten einigen. (Gesellschafter & Arbeitnehmer)

Das Montanmitbestimmungsgesetz sieht die Position des Arbeitdirektors im Vorstand vor.

Der Arbeitsdirektor kümmert sich speziell um die Bedürfnisse der Arbeitnehmerschaft.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Nachrichtendienstlich gesteuerte Wirtschaftsspionage
indicator Aufgaben zu Leanproduction
indicator Die NATO
indicator Neue Technologien und Wettbewerb verändern Berufs und Arbeitswelt
indicator Der Internationale Währungsfond
indicator Soziale Phobie
indicator Zuwachs der Gruppen die wohlfahrtsstaatliche Leistungen in Anspruch nehmen
indicator Einführung des Euros
indicator Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnung
indicator BRD - Staatsorgane - Gang der Gesetzgebung


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution