Definition: Der Personalkredit ist im Gegensatz zum Realkredit ein Kredit, der einem Bankkunden ohne besondere Sicherheiten (Verpfändung von Mobilien oder Immobilien, Bürgschaft, etc.) nur gegen allgemeine Sicherheit, d.h. auf Grund charakterlicher Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Tüchtigkeit und einwandfreier Vermögenslage, gewährt wird, bei dem also die in der Persönlichkeit des Kreditnehmers liegende wirtschaftliche Sicherheit der rechtlichen Deckung vorgezogen wird.
Man spricht bei dieser Kreditform auch von einem Blankokredit.
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