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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Organe der gesetzgebung



. Nationalrat (Organe: Rechnungshof) und Volksanwaltschaft) wird direkt vom Volk gewählt.
. Bundesrat (Mitglieder werden vom Landtag (Landtag wird direkt gewählt) gewählt) wird indirekt vom Volk legitimiert.
. Bundesversammlung (=Nationalrat und Bundesrat) hat eigentlich keine Kompetenzen, wichtigste Kompetenz ist die Angelobung des BP.
. Landtag (Landesrechnungshof, Landesvolksanwaltschaft wird direkt vom Volk gewählt.


Wahlrechtsgrundsätze

Wahlrecht:

. Allgemeines (alle mündigen Bürger
. Gleiches (jede Stimme zählt gleich viel, jeder hat gleich viele Stimmen)
. Persönliches (man muß persönlich wählen)
. Unmittelbares (das man den NR direkt wählt und nicht durch Wahlmänner)
. Geheimes (unbeobachtet, keine Nachvollziehung)
. Freies (keine Zwangseinwirkung bei Stimmabgabe, freie Wahlwerbung, freie Kanditatur
. Verhältniswahlrecht (Mandate werden nach Verhältnis der Stimmen aufgeteilt auf die Parteien)

 
 

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