Eine zukunftsweisende Politik zur Drogen- und Suchtbekämpfung umfaßt die Ele¬men¬te
Aufklärung, Prävention und Hilfe für Drogenabhängige, sowie Strafverfolgung des
kriminellen Drogenhandels. Sucht ist Krankheit. Darum ist zusätzlich die Sucht¬krankenhilfe
(Behandlung der Abhängigkeiten von illegalen Drogen, Alkohol, Medi¬kamenten usw.)
weiterzuentwickeln mit dem Ziel, eine effektive und qualitäts¬orien¬tierte Suchtbehandlung und
gesundheitliche Versorgung sicherzustellen und zu finanzieren.
Das Betäubungsmittel¬gesetz wird mit dem Ziel überarbeitet, Modelle wie in Hamburg oder
Frankfurt recht¬lich möglich zu machen. Zudem werden die Initiati¬ven des Bundesrates (Modell¬ver¬suche zur ärztlich kontrollierten Originalstoffvergabe mit wissenschaftlicher Beglei¬tung, ähnlich wie dies in der Schweiz durchgeführt wurde; Rechtssicherheit für
staat¬lich anerkannte Drogenhilfestellen) aufgegriffen.
Die Substitution durch Methadon oder Codein wird unterstützt. Damit wird zugleich dem
Beschaf¬fungsdruck und der Beschaffungskriminalität entgegengewirkt.
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