Organen der Bundesverwaltung unterer Instanz obliegt die Führung der Verwaltungsgeschäfte. In der Hoheitsverwaltung heißen diese Dienststellen Behörden. Sie erlassen Verordnungen und Bescheide und können diese zwangsweise durchsetzen.
z.B.: Finanzämter, Bundespolizeibehörden, Landesschulräte
Eine Besonderheit bilden die Schulbehörden durch die Einrichtung von Landes- und Bezirksschulräten in den Ländern und in Wien durch einen Stadtschulrat.
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