Ministerrat der DDR 2, als \'Organ der Volkskammer\' war der Ministerrat nominell zuständig für die \'einheitliche Durchführung der Staatspolitik\' und für die \'Erfüllung der politischen, ökonomischen und sozialen sowie der ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben\', leitete die Außenpolitik und übte die politische Kontrolle bis in die Räte der Bezirke aus. De facto aber hatte er je länger desto krasser nur abgeleitete Kompetenzen. Entschieden wurde das, was er entscheiden sollte, im ZK und im Politbüro der SED oder vom Vorsitzenden des Staatsrats, der nach 1960 unter Ulbricht zum wahren Machtzentrum wurde, so daß der Ministerrat schließlich als \'Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrates\' bezeichnet wurde. Erst unter Honecker wurde das wieder korrigiert, doch die totale Abhängigkeit von der Partei blieb unangetastet. Sie entschied, war aber nicht verantwortlich, der Ministerrat hatte nur auszuführen, trug aber die Verantwortung. Das führte zu Blockaden und im von Mittag aus dem Politbüro ferngesteuerten zentralen Bereich der Wirtschaftspolitik zu jenen Schwächen der Planwirtschaft, die wesentlichen Anteil hatten am Zusammenbruch des Staates.
Das Ende bahnte sich mit dem kollektiven Rücktritt des Ministerrats am 7.11.1989 an und war de facto mit der Grenzöffnung zwei Tage später besiegelt.
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