Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Überblick über das system der bundestagswahl



Bei einer Bundestagswahl besitzt jeder wahlberechtigte Bürger zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt der Bürger den Wahlkreisabgeordneten, also das Direktmandat eines Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis. Der Kandidat, welcher die meisten Stimmen erhält, zieht auf jeden Fall in den Bundestag ein. (= Mehrheitswahl) Mit dieser Wahl haben die Bürgerinnen & Bürger Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Bundestagsfraktion dieser Partei (personalisierte Verhältniswahl), da die gewählten Direktkandidaten immer in den Bundestag einziehen.

Mit der Zweitstimme, die Wichtigere der beiden Stimmen, wird die Zahl der Mandate für eine Partei ermittelt. Diese wird nach den Prinzipien der Verhältniswahl abgegeben. Das heißt, dass die Anzahl der Mandate bzw. Sitze einer Partei für den Bundestag in der Zweitstimme gewählt wird. Erhält die Partei z.B. 40 Mandate in der Zweitstimme und hat zusätzlich 30 Direktmandate in der Erststimme gewonnen, so fallen von den 40 Mandaten 30 weg für die Direktmandate. Die übrigen 10 werden den Landeslisten, die von der Partei aufgestellt wurden, zugeordnet. Sollte eine Partei jedoch z.B. nur 20 Mandate in der Zweitstimme bekommen haben, gewannen aber 23 Direktmandate, so ziehen die drei übrigen Direktmandate der Erststimme als Überhangmandate in den Bundestag ein. Die Kandidaten von der aufgestellten Landesliste bekommen in diesem Fall kein Mandat zugeordnet, da alle 20 erreichten Mandate bereits an die Direktmandate der Erststimme verteilt wurden. Voraussetzung für den Einzug in den Bundestag ist die 5% Klausel. Diese bedeutet, dass eine Partei mindestens 5% von der Gesamtstimmenzahl der Zweitstimme besitzen muss, ansonsten kann sie nicht in den Bundestag einziehen. Einzigste Ausnahme ist, wenn die Partei drei Überhangmandate erwirbt. In diesem Fall kann sie ebenfalls als Partei im Bundestag vertreten sein. Wenn es eine Partei schafft, die 5% Klausel oder aber 3 Direktmandate zu gewinnen, so wird die Gesamtzahl der abgegeben Zweitstimmen über das Hare - Niemeyer - Verfahren in die Anzahl der Mandate umgewandelt. Die folgende Formel wird dazu verwendet:


zu vergebende Sitze (598 Sitze/ Mandate) . erhaltenen Zweitstimmen


Gesamtstimmenzahl



Kommastellen werden dabei aufgerundet.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Die Kommanditgesellschaft (KG)
indicator Die Rechte
indicator Dollfuß wird Bundeskanzler:
indicator Franco Verda und Gerardo Cuomo
indicator Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
indicator Das duale Ausbildungssystem
indicator Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB)
indicator Inwieweit sind die Pläne für ein Voranbringen der EU von der neuen Bundeskanzlerin Angela Merkel durchsetzbar?
indicator Finanzpolitiken des IWF
indicator Methodische Vorgehensweise


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution