Sie ist hauptsächlich für das politische Tagesgeschäft zuständig. An der Spitze des Exekutivvorgangs der EU steht als Präsident der europäischen Union Romano Prodil. Dieser Präsident wird von den Regierungen der EU - Mitgliedsstaaten gewählt und muss vom europäischen Parlament bestätigt werden.
Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel und gilt als ausführendes Organ der Union. Muss auf die Verträge achten und schauen, dass die Mitgliedstaaten ihre vertraglichen Pflichten einhalten. Dem europäischen Rat und dem europäischen Parlament werden von der Kommission erarbeitete Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften vorgelegt. Außerdem erarbeitet sie Vorschläge für die \"Unionsgesetze\" (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen) und verwaltet die Gelder der Gemeinschaft.
So ist die Europäische Kommission zuständig für den Haushaltsentwurf, die Einhaltung des Haushalts sowie für die Mittel der Strukturförderung.
Sie ist für die praktische Umsetzung und für die Überwachung der Verwaltung des EU Haushalts verantwortlich.
Beschlüsse werden mit der Mehrheit der EU-Kommissare gefasst. Der Präsident hat eine Richtlinienkompetenz.
Damit die Kommission auch nach dem Beitritt neuer Mitglieder handlungs- und entscheidungsfähig bleibt, wird ab 2005 jedes Land nur noch je einen Vertreter nach Brüssel entsenden. (Dies gilt bis eine Grenze von 27 Kommissaren erreicht ist. Danach muss über die Verkleinerung der Kommission neu entschieden werden.)
Die europäische Kommission wird auf fünf Jahre ernannt, kann jedoch vor dem Ablauf dieser Zeit vom Parlament ihres Amtes enthoben werden.
Sie ist unabhängig von den Regierungen der Mitgliedsstaaten.
· Der europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (Einbindung der Sozialpartner):
Dieser vertritt die Standpunkte der organisierten Bürgergesellschaft in wirtschaftlichen und sozialen Belangen. Die wichtigsten Interessengruppen der EU Vertreter sind dort vertreten.
Der Ausschuss nimmt Stellung zu wichtigen Aspekten neuer EU Initiativen und hat auch eine beratende Funktion. Somit wird mit diesem Gremium (Ausschuss) die gemeinsame europäische Tradition der Einbeziehung der Zivilgesellschaft in das politische Leben fortgesetzt.
· Der Ausschuss der Regionen: die lokale Perspektive:
Über den Ausschuss der Regionen werden die kommunale (örtlicher) und regionale Behörden angehört, bevor die EU Entscheidung in unterschiedlichen Bereichen fällt. Die 222 Mitglieder des Ausschusses bestehen aus zahlreichen führenden Regionalpolitikern und Bürgermeistern.
· Die europäische Zentralbank (Eine stabile Währung für Europa):
Diese ist für die einheitliche Währung, den Euro zuständig. Sie entscheidet als unabhängige Instanz auch über die europäische Währungspolitik z.B. Höhe der Zinssätze. Das Hauptziel der Bank ist die Gewährleistung der Preisstabilität d.h. sie will die Schädigung der europäischen Wirtschaft durch eine Inflation verhindern.
Geleitet wird die europäische Zentralbank von einem Präsidenten und einem Direktorium. (der Mitglieder der EU Staaten)
· Der europäische Bürgerbeauftragte:
Dieser setzt sich mit den Beschwerden der Bürger über die Missstände in der Verwaltung bei beliebigen Organen oder Stellen der EU auseinander.
· Die europäische Investitionsbank (Investitionen in die Zukunft):
Die Bank leiht den benachteiligten Regionen Geld zur Finanzierung von Projekten, die im europäischen Interesse liegen, und ihnen zugute kommen. Bsp.: Bahnverbindungen, Autobahnen, Flughäfen, Umweltschutzmaßnahmen und Investitionen der Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und Wachstum fördern. Die Investitionsbank ist eine nicht gewinnorientierte Organisation und kann sich zu günstigen Konditionen Geld leihen.
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