Jedes Land ist stark von seiner Wirtschaftsleistung abhängig. Deshalb muß man versuchen die Krisenanfälligkeit von Österreichs Wirtschaft möglichst weit zu reduzieren.
Und es ist erforderlich auf Störungen der Wirtschaft reagieren zu können.
Die wirtschaftliche Landesverteidigung soll also im Sinne einer zukunftsorientierten Wirtschaftspolitik der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft sichern und helfen, ökonomische Störungen zu vermeiden.
Der Aufgabenbereich der WLV ist sehr weit gestreckt.
Das grundsätzliche Ziel ist jedoch die Vermeidung jeglicher Verknappung von Gütern und Leistungen.
Vorsorgemaßnahmen erstrecken sich besonders auf folgende Bereiche:
1. Bewahrung der Ernährungsbasis
2. Sicherung der Arbeitsplätze
3. Sicherung des Außenhandels
4. Sicherung der Roh- und Grundstoffversorgung
5. Sicherstellung der Energieversorgung
6. Vorsorgen im Budget-, Abgaben-, Zoll-, und Finanzwesen.
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