Die EMAS-Verordnung gilt als ein sogenanntes "soft law", daß heißt die Teilnahme an der EMAS-Verordnung basiert wie bereits erwähnt auf absolute Freiwilligkeit. Jedoch unterwerfen sich die teilnehmenden Unternehmen aber den Bestimmungen aus der Verordnung, die in jedem Mitgliedstaat einheitlich sind. Das heißt, daß die EMAS-Verordnung in allen beteiligten Staaten die gleiche Gültigkeit hat, allerdings gibt es in den einzelnen Ländern noch zusätzliche Gesetze, da zur Ausführung genauere Regelungen vonnöten ist. Werden diese erfüllt, erhält das Unternehmen eine Teilnahmeerklärung über die erfolgreiche EMAS-Teilnahme mit dem Sternenkranz der EU.
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