Menschenrechte und Menschenpflichten Definition Menschenrechte: - anerkanntes System von Normen - schreiben das Verhalten vor - sollen Konflikte verhindern und/oder Konflikte entscheiden = Objektive Sichtweise - anerkannte oder zuerkannte Berechtigungen 1. Etwas zu fordern 2. Etwas zu tun 3. Etwas zu besitzen 4. Als etwas zu gelten = Subjektive Sichtweise Definition Menschenpflichten: - sind bestimmte den Menschen auferlegte Handlungen - Anspruch in bestimmten Situationen nach geltenden Regeln zu handeln: Zum Beispiel Einen anderen Menschen in Not zu helfen - man unterscheidet zwischen Verpflichtungen und Pflichten: Verpflichtungen: - durch Institutionen und Gebräuche festgelegt - unabhängig von freiwilligen Akten Pflichten: - besteh aus Aufgaben und Verantwortlichkeiten Warum heißt es jetzt Menschenpflichten und nicht mehr Menschenrechte? Es wird immer mehr eine europäische Grundrechtscharta gefordert, gerade jetzt, wo die Osterweiterung bevor steht. Diese soll dann für alle europäischen Länder gelten.
Nun gibt es ein Problem. Die Rechte und Rechtssysteme sind in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich und es ist fast nicht möglich sie in einer Charta zu vereinigen. Eine Pflicht jedoch gilt unabhängig von Bräuchen und Gebräuchen. Das heißt: werden die Menschenrechte als Menschenpflichten definiert, gewinnen sie an Allgemeingültigkeit und sind so als eine europäische Grundrechtscharta formulierbar.
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