Die Sociedad civil ist das Gegenstück zur deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie wird im Gegensatz zu den anderen auch nicht im Ley 19.550 behandelt, sondern im Código civil, da sie kein Gewerbe betreiben kann. Praktische Bedeutung erlangt sie im geschäftlichen Verkehr als geeignete Gesellschaftsform für Zusammenschlüsse von Anwälten und Wirtschaftsprüfern, da diese kein Gewerbe betreiben.