Die Freizügigkeit gilt EU-weit. Zur Freizügigkeit gehören:
freie Einreise, freier Aufenthalt, freies Wohnrecht, Niederlassungsfreiheit, Freiheit der Arbeitsplatzwahl.
Die Schlechterdarstellung aufgrund der Staatsangehörigkeit ist im
Binnenmarkt verboten. Deswegen wurde auch beim Fußball die Ausländerregel in der EU geändert (es gibt jetzt keine Begrenzung auf dem Platz für Spieler aus der EU mehr), und außerdem wurde deshalb die Hochschuldiplom-Richtlinie aufgestellt. Diese regelt die Anerkennung von in der EU erworbenen Diplomen bei einem mindestens dreijährigen Studium. Jedoch gibt es auch hierzu in einigen Ländern Ausnahmen (Beispiel: Wenn es im Aufenthaltsland ein Ingenieurstudium in vier Jahren gibt, muß man bei Absolvierung dieses Studiums in kürzerer Zeit Berufspraxis nachweisen können).
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