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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Kapitalaufbringung der kreditinstitute (passivgeschäft)



- Eigenkapitalfinanzierung (gesetzlich 10% des Gesamtkapitals)

- Fremdkapitalfinanzierung












2.1 Sichteinlagen

Sichteinlagen sind täglich fällige Gelder, die in erster Linie dem Zahlungsverkehr dienen.

Beispiele: - Girokonten (Sparkasse)

- Kontokorrentkonten (Banken)
- Scheckkonten (PSK)

Ein wesentliches Merkmal dieser Gelder ist, das der Kunde ständig darüber verfügen kann. Es entsteht bei den Sichteinlagen ein sogenannter "Bodensatz", der Kredit-instituten längerfristig zur Verfügung steht und für Kredite genutzt wird.



2.2 Befristete Einlagen

Das sind meist höhere Beträge (z.B. 100 000.-), die für eine bestimmte Zeit(z.B. 90 Tage) zinsbringend veranlagt werden.


2.3 Spareinlagen

Spareinlagen sind Geldeinlagen bei Kreditinstituten, die nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage dienen und als solche nur gegen Ausfolge von besonderen Urkunden entgegengenommen werden dürfen.

Das Sparbuch ist ein Inhaberpapier, jeder kann gegen Vorlage des Sparbuches Geld abheben. Die Abhebung wird dann eingetragen. Eingezahlt werden kann bar oder mittels Überweisung.

Es muß kein Name angegeben werden, es kann auch ein Deckwort benutzt werden. Zum Schutz gegen Mißbrauch, kann auch ein Losungswort vereinbart werden.

2 Arten: - Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist: Eckzinssatz an dem sich die Verzinsung anderer Spareinlagen orientiert, meist nur ¼ %.

- Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist: 6,12,24,36 oder 60 Monate, Verzinsung variiert ständig, mehr als bei gesetzlicher.



2.3.1 Kapitalsparen

Ein Betrag wird für eine festgelegte Bindungsdauer veranlagt. Nach Ende der Bin-
dungsdauer (6 Mon. - 5 J.) wird der um Zinsen vermehrte Betrag ausbezahlt.



2.3.2 Gewinnsparen

Ähnlich zum Kapitalsparen, jedoch wird nicht der ganze Betrag am Anfang bezahlt,
sondern das monatlich eingezahlt wird, und eine Mindestdauer vereinbart wird.



2.4 Eigene Schuldverschreibungen

Hierbei übernimmt das Kreditinstitut die Anleihenschuld.


2.5 Kredite von anderen Kreditinstituten

Hier nimmt das Kreditinstitut von einem anderen Kreditinstitut einen Kredit auf, zur
Kapitalüberbrückung. Die verschiedenen Formen der Kredite werden in den näch-
sten Kapiteln beschrieben.

 
 

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