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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Betriebliches rechnungswesena



1.) Zweck und Einteilung Einteilungr /> - Buchhalter (Zeitrechnung)

- Kostenrechnung (Stückrechnung)
- Statistik (Vergleichsrechnung)

- Planung (für Entscheidungshilfe)


Zweck
- Überblick (Inventur, Bilanz)

- Einblick (Aufzeichnungen, Bücher)
- Ordnung und Kontrolle

- Gesetze (HGB, BAO(STG))


Gesetzliche Vorschriften
Alle Vollkaufleute sind nach HGB zur Führung ordnungsgemäßer Geschäftsführung und zur regelmäßiger Bilanzierung verpflichtet.
Minderkaufleute sind verpflichtet zur Buchführung, wenn:
- Umsatz > 3,5 Mio öS

- Betriebsvermögen > 0,9 Mio öS
- Gewinn > 0,195 Mio öS
Liegen Minderkaufleute darunter, sind diese nur zur Mindestaufzeichnung verpflichtet (Einnahmen- , Ausgabenrechnung).


E-/A- Rechnung:
- Kassa - Bankbuches

- Wareneingangsbuches
- Anlageverzeichnis

- Lohnkonten
- Inventuraufzeichnungen
- Umsatzsteuer und Vorsteueraufzeichnungen


Formvorschriften:
- in lebender Sprache

- Zeitgerecht und Vollständig
- keine Buchung ohne Beleg
- keine Leerzeilen und kein Darüberschreiben
- in öS

- 7 Jahre Aufbewahrungsfrist
Die Bücher und Aufzeichnungen müssen:
- gebunden, mit fortlaufender Numerierung

Bei mangelhafter Eintragung kann dir Finanzbehörde die Grundlagen schätzen.


Inventur
Zum Schluß eines Rechnungsjahres hat der Betrieb sein gesamtes Vermögen und seine Schulden aufzunehmen und aufzuzeichnen.

+Vermögen Schlußkapital

-Schulden -Anfangskapital
Eigenkapital +Privatentnahmen

-Privateinlagen
Gewinn / Verlust

Bilanz als Ausgangspunkt der doppelten Buchhaltung
Unter doppelter Buchhaltung versteht man, ein Buchführungssystem, daß eine lückenlose Erfassung aller Geschäftsfälle während eine Geschäftsjahres voraussetzt.

Das Wort doppelt heißt, daß alle Beträge sowohl auf der Soll- als auch auf der Habenseite erfaßt werden, d.h. doppelt Erfaßt werden. Die Aufsummierung ergibt immer den gleichen Wert.

Grundsätzlich gibt es ein Tagebuch (Journal) und ein Hauptbuch (in Konten gegliedert).


Die Bilanz
- Anlagevermögen: Dient dauernd dem Geschäftsvermögen des Unternehmens.
- Umlaufvermögen: Ist durch den Betriebsprozeß dauernd Veränderungen unterworfen.
- Fremdkapital: Summe aller Schulden.
- Eigenkapital: Sind nicht nur Beteiligungen sondern auch Rücklagen.

Grundsätzliche Forderungen bei der Bilanzerstellung
- Bilanzklarheit:

Die Bilanz muß klar und übersichtlich aufgestellt sein.
- Bilanzwarheit:
Sie verlangt eine unverfälschte und vollständige Darstellung.


- Bilanzkontinuität:
Kontinuität bedeutet die Forderung nach Beibehaltung einheitlicher Grundsätze.

- Bilanzvorsicht:

Die Bilanzvorsicht legt (im Interesse des Gläubigers), daß der Kaufmann sich nie reicher, wohl aber ärmer darstellen darf, als er wirklich ist.


Imparitätisches Realisationsprinzip
d.h., daß Verluste, die in der Abschlußperiode noch nicht eingetreten sind, aber in der Zukunft eintreten könten, schon in der Abschlußperiode auszuweisen sind.

Die Auflösung der Bilanz in Konten

Lieferverbindlichkeiten: Schulden (Haben)

Passiva


Beispiel:


4.2 Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchersteuer die der Konsument (privater Letztkäufer) bezahlen muß. Für den Unternehmer ist die Umsatzsteuer eine Durchlaufsteuer. Die UST die der Unternehmer einem anderen Unternehmer zahlen muß wird als Vorsteuer bezeichnet. Die UST die ein Unternehmer von einer anderen Person bekommt wird als Umsatzsteuer bezeichnet.

Buchungen von Umsatzsteuer
Die Vorsteuer wird auf dem Konto FA-Vorsteuer auf der Soll-Seite gebucht, es handelt sich um ein aktives Bestandskonto. Die Umsatzsteuer wird auf der FA-Ust auf der Habenseite gebucht, es handelt sich um ein passives Bestandskonto.



4.3 Erfolgskonten
Aufwand und Ertrag





4.4 Der Kontorahmen

Im Zuge de EU wird er sich ändern.
Grundsätzlich unterscheidet er sich in Klassen (Bestands- und Erfolgskonten) in Gruppen (Lieferverbindlichkeiten, Vorräte,..) und Untergruppen, mit denen eine Möglichkeit zur detailierten Aufteilung besteht.

4.5 Kennzahlen der Bilanz

- Rentabilität

- Finanzierung
- Umschlaghäufigkeit




Gewinn = Aufwand - Ertrag (Rentabilität)
Cash Flow = Einnahmen - Ausgaben


4.5.1 MIS (Management Informations System)




4.5.2 Rentabilität


Gesamtkapitalsrentabilität


Umsatzrentabilität




Kapitalumschlaghäufigkeit


4.5.3 Kennzahlen der Finanzierung






4.5.4 Kennzahlen der Umschlagshäufigkeit





Beispiel:


(sollte ungefähr 10% sein)








Soll ungefähr 4%


V=149,6 F=25,6

 
 

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