Versicherte/
In Deutschland sind rund 2 Millionen Menschen auf Betreuung oder Unterstützung angewiesen, da sie durch eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung die regelmäßigen Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig meistern können.
Wer ist versichert?
Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Im Grundsatz gilt: \"Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung\". Das bedeutet: Wer bei einer
AOK,
Ersatzkasse,
Betriebskrankenkasse,
Innungskrankenkasse,
Landwirtschaftlichen Krankenkasse,
der See-Krankenkasse oder
der Bundesknappschaft
gesetzlich krankenversichert ist, der gehört dort auch der sozialen Pflegeversicherung an. Dies gilt auch für mitversicherte Familienangehörige.
Leistungen
Die Pflegeversicherung sichert das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Sie soll es dem Pflegebedürftigen ermöglichen, ein selbst bestimmtes Leben zu führen. Demnach ist die Pflegeversicherung keine Vollversicherung. Sie stellt "[.] eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die die Eigenleistungen der Versicherten und anderer Träger nicht entbehrlich machen." (Goldbach, Ruth: 2005)
Finanzierung
Die Finanzierung der Pflegeversicherung ist genauso organisiert wie die, der gesetzlichen Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte des Beitrags. Allerdings gilt bei der Pflegeversicherung - anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung - ein gesetzlich festgelegter Beitragssatz. Er wird mit den übrigen Sozialabgaben automatisch bei der Lohn- oder Gehaltsabrechnung einbehalten. Für versicherte Familienangehörige werden keine Beiträge erhoben.
Beitragszahlung
Der aktuelle Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt bei 1,7 Prozent vom Lohn bzw. Gehalt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen jeweils einen Anteil von 0,85 Prozent.
Obergrenze für Beiträge
Wie bei der Krankenversicherung gibt es auch bei der Pflegeversicherung eine Obergrenze für die Beitragszahlung.
Beiträge für Rentner
Rentner zahlen, wie Arbeitnehmer die Hälfte ihres Beitrags selbst, die andere Hälfte übernimmt zurzeit noch der Rentenversicherungsträger.
Studenten
Auch Studenten sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert. Der Beitrag beträgt seit dem 1. Januar 2002 monatlich 7,92 EURO und wird, wie der Krankenversicherungsbeitrag, durch die Pflegekassen in Rechnung gestellt.
Beiträge für Arbeitslose
Die Bundesanstalt für Arbeit übernimmt die Beitragszahlung für Arbeitslose, allerdings nur wenn sie beim Arbeitsamt registriert sind.
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