Funktionsweise
Die EZB und die nationalen Zentralbanken sind Teile des ESZB. Mit der dritten Stufe der WWU ist die Entscheidungsautorität von den nationalen Zentralbanken auf den Rat der EZB übergegangen. Die OeNB besitzt jedoch ein Sitz- und Stimmrecht in diesem Rat.
Die EZB wurde am 1. Juni 1998 gegründet und ihre Unabhängigkeit ist fest in den Statuten verankert. Das bedeutet, dass weder die EZB noch eine nationale Zentralbank Weisungen von Institutionen der EU, Regierungen der Mitgliedsstaaten oder anderen Stellen entgegennehmen darf.
Beschlussorgane
Beschlussorgane der EZB sind der Rat der Europäischen Zentralbank, das Direktorium sowie der Erweiterte Rat.
Der EZB-Rat legt die Geldpolitik im Eurogebiet fest, entscheidet über Devisengeschäfte und die Verwaltung der Währungsreserven. Vorrangiges Ziel ist die Preisstabilität. Der Rat besteht aus dem Direktorium der EZB und je einem Vertreter jener nationaler Zentralbanken, die bereits an der dritten Stufe teilnehmen.
Das Direktorium führt die Geldpolitik gemäß den Leitlinien und Entscheidungen der Rates aus und erteilt hierzu den nationalen Zentralbanken Weisungen. Es besteht aus dem EZB-Präsidenten, seinem Stellvertreter und seinen maximal vier Direktoren. Präsident ist derzeit Willem F. Duisenberg(Niederlande).
Dem Erweiterten Rat der EZB gehören der Präsident und der Vizepräsident der EZB sowie die Präsidenten aller EU-Zentralbanken an. Ihm obliegen vor allem die Aufgaben, die früher das EWI innehatte.
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