Im Mai 1950 wurde vom französischen Außenminister Robert Schuman die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl", die EGKS, auch "Montanunion" genannt, gegründet, wobei Frankreich, Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten die Gründungsländer waren. Geplant war eine spätere Zusammenarbeit mit der "Europäischen Verteidigungsgemeinschaft" (EVG) und der "Europäischen Politischen Gemeinschaft" (EPG).
Hauptziele der Montanunion waren der Wegfall von Zöllen und die Überbrückung von Währungsbeschränkungen, d.h., dass für Importe schwerindustrieller Güter andere Preise als für den Inlandsverkauf verrechnet werden konnten. Weiters sollten Diskriminierung ausländischer Arbeiter, nationale Subventionen und Monopolbildung in der Schwerindustrie verboten werden. Als Exekutivorgan der EGKS fungierte die "Hohe Behörde", die aus neun Mitgliedern - acht Mitglieder wurden von den Mitgliedsstaaten, eines von der Hohen Behörde selbst bestimmt - bestand und 1967 mit der EG-Kommission verschmolz. Hauptziel der EVG sollte ein militärisches Bündnis speziell gegen Bedrohungen aus dem Osten bilden, hätte jedoch ein starkes Aufrüsten Deutschlands bedeutet. Speziell die USA wollten Deutschland in europäische Verbände einbinden, eben diese jedoch unabhängig von der von den USA beeinflussten NATO sein. 1952 wurde in Paris schließlich ein Vertrag über die Gründung der EVG unterzeichnet, musste jedoch von den nationalen Regierungen noch ratifiziert werden; dieses Vorhaben scheiterte am Willen der französischen Politiker, 1954 lehnte es das französische Parlament klar ab, sich überhaupt erst mit dem Pariser Vertag zu beschäftigen. Daraufhin wurde Deutschland ein Jahr später Mitglied der NATO, ein rein europäisches Sicherheitsbündnis was (vorerst) gescheitert. Die EPG sollte aus einem Zweikammernparlament, einer Volkskammer, einem Senat, einem europäischen Exekutivrat, einem Ministerrat und einem Gerichtshof bestehen, scheiterte jedoch auch an Frankreich.
1954 fanden in London und Paris zwei Konferenzen statt, deren Resultat der Brüsseler Pakt war, durch den Deutschland und Italien zur Westeuropäischen Union aufgenommen werden sollten. Jenes Gesamtpaket, als "Pariser Verträge" bekannt geworden, führte 1955 zur völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands, der Weg zur Gründung einer Gesamteuropäischen Union war geebnet - jedoch gründeten 1960 Österreich, die Schweiz, Dänemark, Großbritannien, Norwegen und Schweden die "European Free Trade Assoziation" (EFTA), die Integration der EGKS-Länder in den EWG, den Europäischen Wirtschaftsraum, war vorläufig gescheitert; die Gründungsverträge für den EWG und die EURATOM , die Europäischen Atomgemeinschaft, waren bereits 1957 in Rom - deshalb der Name "Römische Verträge" - unterzeichnet worden.
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