Die Kranken- und Unfallversicherung war in der DDR Teil der Sozialversicherung. Das Grundprinzip Gesundheitspolitik in der DDR war eine produktionsorientierte Ausgestaltung von Sozialversicherung und Gesundheitswesen. Die Anwendung dieser Prinzipien bedeutete zunächst die allmählige Beseitigung privater Einrichtungen im Gesundheitswesen. Vor allem an der Sowjetunion orientierte sich die DDR beim Aufbau des Systems ambulanter medizinischer Versorgung. Deshalb trieb die DDR-Führung den Aufbau von Polikliniken und Ambulanzen in allen Städten und Landkreisen voran. Parallel zu dieser Entwicklung bemühte sie sich darum, private Arzt- und Zahnarztpraxen zurückzudrängen und zu beseitigen.
Auch die Behandlung von Familienangehörigen wurde in den Zuständigkeitsbereich des betrieblichen Gesundheitswesens einbezogen. Der stationäre Krankenhausbereich wurde eng mit dem ambulanten und dem betrieblichen Teil des Gesundheitswesens verzahnt. Die deutsche Arbeiterbewegung hatte sich historisch nicht nur gegen niedergelassenen Ärzte, sondern immer ebenfalls gegen das private Apothekertum gewandt. Sie vertraten die Meinung das mit dem öffentlichen Gut Gesundheit nicht auf Kosten der Kranken privat Gewinne erzielt werden können. Nach und nach wurden daher in der DDR Apotheken in Polikliniken bzw. Krankenhäusern eingegliedert.
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