Bei dieser Gruppe ist die protektionistische Absicht eindeutig im Gesetzestext verankert. Änderungen dieser Vorschriften sind nur durch Gesetzesänderungen oder in einem eng umgrenzten Rahmen möglich. Da Gesetzesänderungen mit erheblichem Zeitaufwand verbunden sind, bedeutet Gesetzesprotektionismus für den Handel im Moment Stabilität. Maßnahmen können auf der Import- oder auf der Exportseite wirken. Als dritte Untergruppierung existieren Eingriffe, die FDI betreffen und somit nur indirekt eine handelshemmende oder verzerrende Wirkung haben.
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