Der Begriff "Bank" stammt von den Oberitalienischen Geldwechslern die bereits im 12 Jhd. ihre Tische ( ital. Banca) mit den Wechselmünzen an den Handelswegen und Märkten aufstellten. Mi Einführung des Wechsels und des Bargeldlosen Zahlungsverkehrs entstand das Bankgewerbe. Große Namen stehen für diese frühe Blütezeit des Bankgewerbes, etwa die Medici im 15. und 16. Jhd. In Florenz oder zur selben Zeit das Augsburger Bankhaus Fugger.
Banken gehören zum Finanzsektor der einer Volkswirtschaft. Sie sind durch die Eigenart ihrer Leistungserstellung in der Gesamtwirtschaft sowie dadurch gekennzeichnet dass der größte Teil ihrer Aktiva Geldvermögen ist im Gegensatz zu den Produktionsunternehmen, bei denen Sachvermögen dominiert.
Im Mittelpunkt des Bankbetriebes steht das Kreditgeschäft, dh die Bank leiht Geld auf bestimmte fristen anderen aus ( = Aktivgeschäft) und beschafft sich die hierfür notwendigen Mittel, indem sie ihrerseits von dritten leihweise Geld einnimmt ( = Passivgeschäft) daneben übernimmt die Bank Dienstleistungsgeschäfte, indem sie gegen Gebühr Verwaltungsaufgaben übernimmt.
Zu den Aktiven Bankgeschäften gehören
- langfristige Kredite ( Hypotheken),
- Kontokorrentkredite ( = Kreditgewährung in laufender Rechnung gegen zusätzliche Sicherheit),
- Diskontgeschäfte ( Ankauf von Wechseln vor Verfall unter Abzug des Diskonts),
- Lombardkredite ( = Kredit gegen Verpfändung von beweglichen Werten wie Wertpapieren, Wechsel oder Waren),
zu den passiven Bankgeschäften gehören
- Einlagen ( = Depositen),
- Annahme von Spargeldern
- Ausgabe von Schuldverschreibungen und Pfandbriefen;
zu den Dienstleistungsgeschäften zählen
- Geldwechsel
- Effektengeschäfte ( An- und Verkauf von Wertpapieren),
- Depotgeschäfte ( Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren),
- Beratung, ....
Laut des Kreditwesengesetzes von 1961 sind Banken Unternehmen die Bankgeschäfte in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
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