Im Gerichtssaal 1.Die anwesende Personen - Richterin (Fr.Rössel) - Staatsanwältin - Protokollantin - Jugendgerichtshilfe (Fr.Köhler) - Kläger (Olaf Henschel) - Angeklagte - Zeugen 2.Die Person des Angeklagten - Name: Maier - Vorname: Andre - Alter: 20 Jahre - Beruf: Auszubildender - Wohnort: Lichtenstein - deutscher Staatsbürger 3. Tatvorwurf - vorsätzliche Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körper- verletzung 4.
Verlauf der Verhandlung und Auftreten der Anwesenden Staatsanwältin Sie verlas die Anklageschrift, in der Tatvorwurf, Tatzeit und Tathergang dargelegt wurde und erläuterte die Folgen der Tat anhand der Verletzungen des Geschädigten. Im weiteren Verlauf der Verhandlung hielt sie sich aber meistens zurück. Nur zur Belehrung der Zeugen, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, griff sie kurzzeitig wieder in die Verhandlung ein. Richterin Sie stellte höflich, aber bestimmt, konkrete Fragen zum Tatort, Tathergang und den Tatbeteiligten. Sie versuchte durch objektive Betrachtung die Wahrheit heraus zu finden. Bei einigen Antworten des Beschuldigten und bei der Befragung von Zeugen lies sie aber Misstrauen erkennen.
Angeklagter Er schilderte die Vorkommnisse aus seiner Sicht, dabei fühlte er sich ziemlich sicher und im Recht. Während der Verhandlung verhielt er sich ruhig. Nur sein lässiges, cooles Gehabe war hier nicht angebracht. 1. Zeuge Bei der Befragung sprach er langsam und etwas zögerlich, machte aber einen ehrlichen Eindruck. 2.
Zeuge Er wirkte unsicher, zeigte vorlautes Verhalten und machte bei seiner Aussage widersprüchliche Angaben, was die erste Befragung durch die Polizei und die Fragen hier in der Verhandlung betraf, was seine Glaubwürdigkeit nicht unbedingt förderte. 5. Plädoyers Antrag der Staatsanwaltschaft Die Staatsanwältin schlägt eine Einigung auf 250€ Geldbuße vor, welche vom Angeklagten in 2 Raten zu je 125€ an ein Kinderheim zu zahlen sind. Antrag der Verteidigung Der Angeklagte wurde nicht durch einen Verteidiger vertreten, somit gab es auch keine Einwände durch die Verteidigung. 6. Das „ Letzte Wort “ des Angeklagten Der Angeklagte hat auf das Recht des letzten Wortes verzichtet und sich nicht abschließend noch einmal geäußert.
7. Strafmaß Die Richterin folgte bei der Straffestsetzung dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte ein Bußgeld von 250€. Zahlbar in zwei Raten zu je 125€. Dieses Geld wird einem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung gestellt. 8. Meine Meinung Ich finde das Strafmaß, der begangenen Tat und den Folgen nach, als angemessen.
250€ für eine leichte Körperverletzung sollten als erzieherische Maßnahme in diesem Fall und gleichzeitig zur Abschreckung ausreichen. Vielleicht hätte der Beschuldigte durch zeigen von etwas mehr Reue und einer Entschuldigung dem Geschädigten gegenüber, zum Beispiel in seinem „ Letzten Wort “ sogar eine etwas mildere Strafe erhalten können. 9. Wichtige Bemerkung zur Verhandlung Die Verhandlung ist ohne Urteil beendet worden, da eine gerichtliche Einigung erzielt wurde. Der Angeklagte lies sich nicht durch einen Verteidiger vertreten. Zeitungsartikel 1.
Artikel Angaben zum Angeklagten: - 22 Jahre alter Mann Straffkammer: In welcher Strafkammer es Verhandelt wurde ist nicht Bekannt. Urteil: Der Angeklagte muss 3000 Euro wegen 900 Raubkopie Bezahlen. Besonderheit: Die CVU hat einen Antrag auf Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro angekündigt. 2. Artikel Angaben zum Angeklagten: -es ist eine Frau Strafkammer: In welcher Strafkammer es Verhandelt wurde ist nicht Bekannt.
Urteil: Die Frau wird wegen des Mordes an ihrer Schwiegermutter zum Tode Verurteilt. Besonderheit: Die Frau hat die Mutter ihres Mannes nach einem Streit im Schlafzimmer angezündet. 3.Artikel Angaben zum Angeklagten: - 12 Jahre alter Junge Strafkammer: In welcher Strafkammer es Verhandelt wurde ist nicht Bekannt. Urteil: Der Angeklagte wirt verurteilt eine Elektronische Fußfessel drei Jahre lang zu tragen. Besonderheiten: Er bekam eine drei Monatliche Ausgangssperre.
|