Nach der im EWG-Vertrag vorgesehenen Zeitfolge sollte der Gemeinsame Markt während einer Übergangszeit von zwölf Jahren, d.h. bis zum 31. Dezember 1969, schrittweise verwirklicht werden. Dieses Ziel wurde jedoch nicht erreicht. Lediglich im Bereich des freien Warenverkehrs gelang es, und zwar früher als vorhergesehen, mit der Errichtung einer Zollunion die Voraussetzungen für einen Freihandel innerhalb der Gemeinschaft zu schaffen. Andere wichtige Wirtschaftsbereiche, wie der freie Personen- und Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit und der freie Kapital- und Zahlungsverkehr, kamen abgesehen von einzelnen Teilerfolgen hingegen nicht entscheidend voran. Auch die angestrebte Konvergenz der nationalen Wirtschaftspolitiken blieb in den Wirtschaftskrisen der 70er Jahre ohne zählbaren Erfolg stecken. Von einem wirklichen Gemeinsamen Markt, in dem die nationalen Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten für den Wirtschaftsverkehr keine Rolle mehr spielen, konnte bis weit in die 80er Jahre keine Rede mehr sein.
Es bedurfte neuer politischer Anstöße, um den wirtschaftlichen Einigungsprozeß aus der Sackgasse, in die er hineingeraten zu sein schien, wieder herauszuführen.
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