Das Leasing unterscheidet sich in verschiedenen Formen. Die mit dem Begriff Leasing oft auftauchenden Arten werden an dieser Stelle genannt und kurz erklärt.
Finanzierungsleasing
Bei dieser Finanzierungsart existiert eine fest vereinbarte Grundmietzeit. Während der Mietzeitphase kann der Vertrag von beiden Parteien nicht gekündigt werden. Das Finanzierungsrisiko wird vom Leasingnehmer getragen, da er das Objekt nicht beliebig zurückgeben kann. Für Objektwartung und Instandhaltung muss ebenfalls der Leasingnehmer sorgen.
Operateleasing
Im Sinne des BGB sind Operate-Leasingverträge zivilrechtlich übliche Mietverträge. Bei Operate-Leasingverträgen handelt es sich um kurzfristige Vermietungen von Investitionsgütern. Beide Vertragsparteien können einen solchen Vertrag jederzeit unter Einhaltung der handelsüblichen Fristen kündigen. Der Leasingnehmer kann sich jederzeit problemlos von dem Leasingobjekt trennen.
Weitere Leasingarten sind das direkte Leasing, das indirekte Leasing und das Hersteller-Leasing.
Direktesleasing
Beim direkten Leasing ist der Hersteller Leasinggeber. Dem Hersteller bietet das direkte Leasing die Möglichkeit seinen Absatz zu fördern. Dem Leasingnehmer ist hier der Vorteil gegeben Kauf, Finanzierung, Gewährleistung, Lieferung und Wartung aus einer Hand zu bekommen. Das direkte Leasing ist weitgehend bei Kraftfahrzeugen und Computern vertreten. Nachteil beim direkten Leasing ist, dass bei dieser Leasingvariante keine Optionsrechte eingeräumt werden (Kauf oder Mietverlängerung nach Ablauf der Grundmietzeit), da der Leasinggeber an neuen Leasingverträgen interessiert ist.
Indirektesleasing
Hier schließt der Leasinggeber mit dem Hersteller einen Kaufvertrag über das Leasingobjekt ab und zahlt an diesen den Kaufpreis. Das Leasingobjekt wird vom Hersteller an den Leasingnehmer geliefert. Der Leasingnehmer hat nun nach Objektüberlassung die Pflicht, Leasingraten an den Leasinggeber zu entrichten. Die Leasinggesellschaft hat beim indirekten Leasing das Geschäftsinteresse auf die Abwicklung des Finanzierungsgeschäftes gelegt.
Herstellerleasing
Bei dieser Art des Leasings zählt der Leasinggeber sich zum Einflussbereich des Herstellers bzw. Händlers. Die Hersteller oder Händler treten jedoch nicht selbst als Leasinggeber auf. Tochtergesellschaften werden für die Abwicklung der Leasinggeschäfte genutzt.1
Zur Verdeutlichung stellt die folgende Tabelle die Kennzeichen des ,,indirekten Leasing\", ,,direkten Leasing\" sowie des ,,Hersteller-Leasing\" in Kurzform dar.
Tabelle, Kennzeichen des indirekten und direkten Leasing sowie des Hersteller-Leasing
Indirektes Leasing:
- Kauf des Objektes beim Hersteller bzw. Händler,
- Überlassung des Objektes durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer,
- Nutzung des Objektes und Zahlung der Leasingraten durch den Leasingnehmer.
Direktes Leasing:
- Erstellung des Objektes durch den Leasinggeber,
- Überlassung des Objektes durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer,
- Nutzung des Objektes und Zahlung der Leasingraten durch den Leasingnehmer.
Hersteller-Leasing:
- Leasinggeber und Hersteller bzw. Händler sind identisch oder wirtschaftlich miteinander verbunden.
Übliche Leasing-Vertragsformen
Drei Vertragsformen haben sich für das Leasing bewährt. Die Leasing Gesellschaft der Deutschen Bank, GEFA, hat sie wie folgt kurz in einer Broschüre skizziert. Die verschiedenen steuerlich anerkannten Formen decken die unterschiedliche Markanforderung im Wesentlichen ab. Die für das Finanzierungsleasing typische Aufgabenteilung zwischen Leasing-Nehmer und Leasing-Geber ist für alle Vertragsformen gleich. Das Leasing-Unternehmen stellt dem Kunden die Nutzung des Investitionsgutes zur Verfügung und übernimmt die Finanzierung; das Leasing-Unternehmen trägt das entsprechende Finanzierungsrisiko. Der Kunde zahlt als Leasing-Nehmer über die Mieten und eventuelle Restwerte die Anschaffungskosten des Leasing-Objektes; der Leasing-Nehmer trägt das unternehmerische Risiko.
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