Arbeitsgemeinschaft: Unternehmen aus gleichen Branchen gehen vorübergehend Absprachen ein bzw. treten als gemeinsamer Produzent und Verkäufer auf.
Jointventure: Zwei Unternehmen gründen ein neues, für das sie gemeinsam Risiko tragen (vor allen bei Auslandsgeschäften)
Kartell: Unternehmen aus der selben Branche regulieren den Markt durch Absprachen. Ein Preiskartell hat einen einheitlichen Preis zum Ziel (kartellierter Preis), ein Gebietskartell hat teilt den Markt in regionale Absatzmärkte auf.
Konzern: Entsteht, wenn Unternehmen (Konzerntöchter) ihre wirtschaftliche Selbständigkeit behalten, aber rechtlich unter einer gemeinsamen Unternehmungsleitung (Konzernmutter) zusammengefasst werden. Dafür kann eine eigene Gesellschaft gegründet werden, die den Konzern verwaltet und an jedem Konzernbetrieb als Eigentümer beteiligt ist (Holding).
Konzerne werden dadurch größer, dass neue Firmen aufgekauft und der Konzernleitung unterstellt werden. Konzerne die über Unternehmen in vielen Staaten der Welt verfügen nennt man multinationale oder transnationale Konzerne.
Wenn keine gemeinsame Holding vorhanden ist, spricht man von Unternehmensgruppen.
Dabei sind einzelne Unternehmen wirtschaftlich und rechtlich selbständig, sind aber untereinander beteiligt. Sie sind im rechtlichen Sinn keine Konzerne.
Fusion: Wenn sich Unternehmen zu einer neuen Firma verschmelzen. Sie verlieren dabei ihre wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit.
Folgen von Konzentrationen:
Jeder Versuch, Wettbewerb zu verringern oder marktbeherrschende Macht zu erlangen, widerspricht den Idealen der freien Marktwirtschaft und schädigt letztendlich den Konsumenten. Daher gibt es in den meisten Staaten gesetzliche Bestimmungen zur Bildung von Kartellen und Konzernen (Kartellgesetze). Kartelle und Konzerne benötigen eine staatliche Genehmigung. Andererseits wird die Fusionierung von Klein- und Mittelbetrieben staatlich gefördert (Strukturverbesserungsgesetz).
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