Die Bundesanstalt für Arbeit finanziert sich überwiegend aus Beiträgen. Weitere Einnahmen erhält sie aus Mitteln, die im Umlageverfahren von Arbeitgebern bzw. Berufsgenossenschaften aufgebracht werden. Beitragspflichtig sind sowohl Arbeitnehmer ( Angestellte, Arbeiter, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte und Heimarbeiter ) als auch Arbeitgeber. Sie teilen sich die Beiträge entsprechend dem jeweils gültigen Beitragssatz ( 1997 6,5 Prozent des Bruttolohns oder -gehalts ). Die Höhe des Beitrages wird durch die Beitragsbemessungs-grenze begrenzt.
1997 lag sie in den alten Bundesländern bei 8.200 DM und in den neuen Bundesländern bei 7.100 DM pro Monat.
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