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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die zweite stufe - vorbereitungen



Mit dem 1. Jänner 1994 sind die EU-Mitgliedsstaaten automatisch in die zweite Stufe der WWU eingetreten. Diese zweite Stufe führt den Grundsatz weiter, die wirtschaftliche, fiskalische und monetäre Konvergenz der Mitgliedsstaaten auf der Basis größtmöglicher Preisstabilität zu stärken, wie in der ersten Stufe bereits festgelegt wurde.

. Sicherstellen der wirtschaftlichen Stabilität (Beurteilung anhand der Konvergenzkriterien)

Konvergenzkriterien:

1. Gesamtverschuldung max. 60% des BIP
2. öffentliche Neuverschuldung max. 3% des BIP
3. Inflationsrate max. 1,5% über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder (derzeit darf die 3%-Marke nicht überschritten werden)
4. langfristiger Zinssatz max. 2% über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder (derzeit höchstens 8,1%)
5. Teilnahme am Wechselkursmechanismus des EWS und das Einhalten der Bandbreiten für Wechselkursschwankungen seit mind. 2 Jahren (wird von allen Länder mit Ausnahme von Griechenland, Großbritannien und Schweden erfüllt)





Abbildung 1: Lage der Erfüllung der Konvergenzkriterien [1]

. Eine entscheidende Neuerung stellt jedoch das Europäische Währungsinstitut (EWI) mit Sitz in Frankfurt dar. Mitglieder des EWI sind alle Zentralbanken der EU-Mitgliedsstaaten. Da die Geldpolitik auch in der zweiten Stufe im Verantwortungsbereich der Mitgliedsstaaten verbleibt, nimmt das EWI noch keine monetären Steuerungsfunktionen wahr. Seine Aufgaben liegen bei der Vorbereitung der Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken, der Stärkung der Kooperation der Zentralbanken der Mitgliedsstaaten, Stärkung der geldpolitischen Kooperation und der Überwachung des EWS (Europ. Währungssystems).
. Einheitswährung erhält den Namen "Euro".
. Festlegung des technischen Szenarios für die Einführung des Euro und des Zeitplans für den voraussichtlichen Übergang zur Einheitswährung
(1999- 2002).
. Festlegung des rechtlichen, organisatorischen und logistischen Rahmens der EZB und des ESZB
. Festlegung der teilnehmenden Länder durch den Europäischen Rat im Frühjahr 1998.
. Endgültige Vorbereitung der EZB und des ESZB

 
 

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