. Der Wirtschaftsprozeß wird von einer staatlichen Zentralstelle geplant und gelenkt. Diese entscheidet über Produktionsziel und Verteilung des Produktionsergebnisses (siehe Abb.2).
. Aufgabe der Betriebe ist es, die staatlichen Pläne durchzuführen. Sie treffen selbst keine unternehmerischen Entscheidungen.
. Privateigentum an Produktionsmitteln ist nicht zugelassen. Die Erreichung der Produktionspläne soll durch strenge Kontrolle und Strafen erreicht werden.
. Die Erreichung der Produktionsziele erfordert eine starke Beschränkung der individuellen Entscheidungsfreiheit der Menschen hinsichtlich Ausbildung, Beruf, Arbeitsplatz.
. Die Güter werden den Verbrauchern zugeteilt. Es gibt keinen Markt. Die Konsumwahl wird durch zentrale Preisfestsetzung gelenkt. Durch Einschränkung der Konsumwahl wird durch zentrale Preisfestsetzung gelenkt. Durch Einschränkung der Konsumwahl ist der Leistungsanreiz gering.
1.2.1 Vorteile des Systems
. Einsatz der Produktionsmittel nach der tatsächlichen Dringlichkeit der Bedürfnisse möglich
. erstaunliche Ergebnisse bei Umstellung rückständiger Volkswirtschaften von einer Agrar- zu einer Industriewirtschaft (Entwicklungsländer)
1.2.2 Nachteile des Systems
. Unterversorgung der Konsummärkte
. Schwerfälligkeit des Planungsapparates
. Bürokratisierung: Notwendigkeit gewaltiger Verwaltungsapparate
. Fehlleitung von Kapital und Arbeitskräften durch das Fehlen von Märkten und Preisen
. Fehlen der Privatinitiative: besonders spürbar in der Landwirtschaft und im Handwerk
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