Im Bereich der Währungspolitik sieht der Vertrag zur EU für die Endstufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) in Artikel 3a " ... die unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse in Hinblick auf die Einführung einer einheitlichen Währung ...
" vor. In einer Währungsunion muß die Geldpolitik zentralisiert sein. Erreicht soll dieses Ziel mittels dreier Stufen werden. Die währungspolitischen Kompetenzen gehen dabei schrittweise auf EU-Institutionen über, in der Endstufe werden sie dann dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) übertragen, welches aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Notenbanken besteht. [6]
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