Das oberste Organ im Bereich der Landesvollziehung ist die Landesregierung. Sie wird vom Landtag gewählt und ist diesem rechtlich und politisch verantwortlich.
Die Landesregierung ist ein Kollegialorgan. Sie besteht aus dem Landeshauptmann und seinem Stellvertreter und den Landesräten.
Nur Leute mit dem passiven Wahlrecht ( die Wählbarkeit ) können Mitglieder der Landesregierung werden.
Landeshauptmann:
Der Landeshauptmann ist Vorsitzender der Landesregierung und Träger der mittelbaren Bundesverwaltung. Er ist daher dem Land und dem Bund verpflichtet.
Das Amt der Landesregierung:
ist ein Hilfsapparat und untersteht sowohl dem Landeshauptmann, der auch der Vorstand ist, als auch der Landesregierung. Die Leitung des inneren Dienstes ist Aufgabe des Landesamtsdirektors.
Die Bezirksverwaltungsbehörden:
Zur Führung der Verwaltungsgeschäfte erster Instanz unter der Leitung des Bezirkshauptmannes.
In Städte mit eigenem Statut:
fallen die Bezirks- und Gemeindeagenden zusammen. Der Bürgermeister hat auch die Aufgaben eines Bezirkshauptmannes. In Wien:
Gemeinderat - Landtag
Stadtsenat - Landesregierung
Bürgermeister - Landeshauptmann
Magistratsdirektor - Landesamtsdirektor
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