Auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung sind vor allem die lokalen, regionalen und nationalen Behörden gefordert, jedoch kann auch die Europäische Union aktiv werden. Vor allem bei der Verbreitung bewährter Maßnahmen und Mittel der einzelstaatlichen Lösungen besteht die große Aufgabe der EU auf diesem Gebiet.
Zuständigkeit der EU in der Drogenbekämpfung:
. Erlass von Rechtsvorschriften gegen Drogenhandel und Herstellung
. Restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung der "Geldwäsche" (Insgesamt werden durch Drogenhandel jährlich ca. 500 Mrd. Euro umgesetzt.)
. Präventions- & Aufklärungsarbeit
Welche Rauschgifte gibt es innerhalb der EU:
Innerhalb der EU zirkulieren große, wenn auch nicht genau bestimmbare Mengen unterschiedlichster Rauschgifte. Eine ungefähre Menge lässt sich nur erahnen anhand der sichergestellten Mengen: Alleine 1995 wurden zum Beispiel EU weit über 6 t Heroin sichergestellt.
Andere Rauschgifte die innerhalb der EU verbreitet sind:
. Cannabis
. Heroin
. Kokain
. Amphetamine
Im Juni 1994 wurde ein Aktionsplan für den Zeitraum 1995-2000 festgelegt, dieser Plan sieht folgende Punkte vor:
. Verringerung der Drogennachfrage durch Aufklärung und Prävention, Verminderung der Gefahren für Drogenabhängige & Wiedereingliederung ehemaliger Abhängiger.
. Bekämpfung der illegalen Drogenhandels durch Schutz der EU-Außengrenzen, Maßnahmen gegen Geldwäsche & Regelungen für die Nutzung chemischer Stoffe, die zur Drogenherstellung dienen könnten.
. Zusammenarbeit mit Drittstaaten, Ländergruppen und internationalen Organisationen.
. Bessere Information und Koordination der Mitgliedsstaaten durch Nutzung von EDV und Informationstechnologie. Gemeinsame wissenschaftliche Forschung.
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