Die Betriebswirtschaftslehre ist wie die Volkwirtschaftslehre eine Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften, deren Untersuchungsgebiet die Wirtschaft ist. Sie gliedert sich - neben der Unterscheidung der theoretischen von der angewandten Betriebswirtschaftslehre - in die allgemeine und in die spezielle Betriebswirtschafts-lehre.
Während sich die allgemeine Betriebswirtschaftslehre in Forschung und Lehre mit den Problemkreisen, die in allen Betrieben ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, Branchenzugehörigkeit, Eigentumsverhältnisse etc. gemeinsam sind, beschäftigt; beschreibt die spezielle Betriebswirtschaftslehre die besonderen Fragen, die sich aus der Zugehörigkeit der Betriebe zu bestimmten Wirtschaftszweige ergeben.
Die moderne Betriebswirtschaftslehre tendiert zunehmend zu einer funktionellen Einteilung in Beschaffung, Produktion, Marketing und Finanzierung.
Aufgabe der Betriebswirtschaftslehre ist es, alles wissenschaftliche Handeln, das sich im Betrieb vollzieht, zu beschreiben und zu erklären und dann aufgrund der erkannten Regelmäßigkeiten und Gesetzmäßigkeiten des Betriebsprozesses wirtschaftliche Verfahren zur Realisierung praktischer und betrieblicher Zielsetzungen zu entwickeln.
Die Begriffe a.) "WIRTSCHAFTEN" und b.) "BETRIEB":
a.) Der Mensch mit seinen (unerfüllten) Wünschen, die Bedürfnisse genannt werden, ist der Motor der Wirtschaft. Die Knappheit der Güter zwingt mit ihnen hauszuhalten.
"Wirtschaften kann also umschrieben werden als disponieren über knappe Güter, die direkt oder indirekt geeignet sind, menschliche Bedürfnisse zu erfüllen."
b.) Unter einem Betrieb versteht man eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit, in der eine Kombination von Produktionsfaktoren (dispositive und ausführende Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe) mit dem Ziel erfolgt, Sachgüter zu produzieren und Dienstleistungen bereitzustellen.
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