Eine AG ist eine Kapitalgesellschaft (juristische Person), die ein in Aktien zerlegtes Grundkapital besitzt. Die Teilhaber (Aktionäre) haften nur mit ihrer Einlage (d.h.,die Haftung des Unternehmens beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen) und haben weder Geschäftsführungs- noch Vertretungsbefugnis.
Gründungsvoraussetzungen für die AG?
Folgende Voraussetzungen sind nach dem AktG zu erfüllen:
Mindestens 5 Personen (Gründer) sind erforderlich;
das Grundkapital muss mindestens 50.000,00 € betragen (Bar- oder Sachgründung);
der Mindestnennbetrag der Aktien ist 25,00 €,
höhere Aktiennennbeträge müssen auf volle 100,00 € lauten;
die Satzung bedarf der notariellen Beurkundung;
Eintragung ins Handelsregister Abteilung B.
Rechte und Pflichten der Aktionäre?
Rechte der Aktionäre sind:
Stimmrecht (nach Aktienanteilen) und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung,
Recht auf Anteil am Gesellschaftsvermögen bei einer Auflösung der AG (nach Befriedigung aller
Gläubiger),
Recht auf Anteil am Gewinn (Dividende), der angegebene Prozentsatz bezieht sich auf den
Aktiennennbetrag,
Bezugsrecht bei Ausgabe neuer Aktien,
Pflichten der Aktionäre sind:
Pflicht zur Kapitaleinlage,
beschränkte Haftpflicht (in Höhe der Einlage).
die Organe der AG
Die AG besitzt drei gesetzmäßige Organe:
Der Vorstand (leitendes Organ) wird vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre gegen festes Gehalt und
Gewinnanteile (Tantieme) bestellt und besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Eine wiederholte
Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für fünf Jahre, ist zulässig.
Der Aufsichtrat (überwachendes Organ) besteht je nach Höhe des Grundkapitals auf mindestens drei und
höchstens einundzwanzig Mitgliedern, die für höchstens vier Jahre gewählt werden (nach Akt G ). Sie
erhalten eine Aufwandsentschädigung und oftmals Tantieme.
Die Hauptversammlung (beschließendes Organ) besteht aus den Aktionären und deren Vertretern (z.B.
Banken, die das Depotstimmrecht ausüben). Es wird nach Aktiennennbeträgen abgestimmt. Beschlüsse
der HV bedürfen der notariellen Beurkundung.
Aufgaben des Vorstands der AG
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:
Geschäftsführung und Vertretung,
Sorgfalts- und Haftpflicht,
Beachtung des Wettbewerbsverbots
Aufgaben des Aufsichtsrats der AG
Aufgaben des Aufsichtsrats sind:
Wahl des Vorstandes,
Überwachung des Vorstandes und dessen Geschäftsführung,
Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Vorschlages des Vorstandes für die
Verwendung des Bilanzgewinnes;
Bericht über Jahresabschluß und Lagebericht an die Hauptversammlung,
Vorschlag für die Gewinnverteilung.
Aufgaben der Hauptversammlung der AG
Zu den Aufgaben der Hauptversammlung zählen:
Die Bestellung der von den Anteilseignern zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder,
die Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns,
die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates,
die Bestellung der Abschlußprüfer,
Beschlüsse über Satzungsänderungen, z.B. Kapitalerhöhung (Dreiviertelmehrheit ist erforderlich).
wirtschaftliche Bedeutung der AG
Die Bedeutung der AG ist vor allem in folgendem zu sehen:
Das oft hohe Grundkapital wird meist von einer größeren Zahl von Kapitalgebern aufgebracht,
dadurch können große wirtschaftliche Aufgaben verwirklicht werden;
die AG ist die typische Form der Großunternehmung, vor allem in der Industrie, bei Versicherungen
und Banken;
durch relativ kleine Kapitalanteile wird eine breite Streuung des Eigentums am Produktionsvermögen
erzielt;
die Aktie ist ein Beliebtes Anlagemittel, da sie leicht wieder veräußert werden kann.
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