1m Sommer 1990 wurde die Novelle des AuslBG beschlossen, welche den in Österreich lebenden Migranten den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichterte. Wesentliche Bestimmungen der Novelle waren bzw. sind: Ausländische Arbeitskräfte dürfen zwar weiterhin nur auf Basis einer Beschäftigungsbewilligung ein Arbeitsverhältnis eingehen, aber bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise anerkannte Konventionsflüchtlinge benötigen keine BB. Eine BB kann aber wiederum nur unter bestimmten Bedingungen erteilt werden, d.h .wenn das Arbeitsamt keine anderen bevorzugten Arbeitskräfte vermitteln kann. Unter diese Präferenzen fallen: InländerInnen und mit diesen gleichgestellte BefreiungsscheinhaberInnen, sogenannte begünstigte AusländerInnen (Anspruch auf Arbeitslosenbezug und Notstandshilfe habend), Familienangehörige von ÖsterreicherInnen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, Familienangehörige von gleichgestellten oder begünstigten AusländerInnen. Eine Ergänzung zur Beschäftigungsbewilligung stellt die Arbeitserlaubnis AE dar, die der Migrant dann berechtigt ist zu beantragen, wenn er/sie innerhalb der letzten 14 Monate vor Antragsstellung eine Beschäftigung von insgesamt 52 Wochen vorweisen kann. Der Zugang zum Befreiungsschein wird durch die Novelle des AuslBG erleichtert. Der BS wird auf Antrag vom Arbeitsamt ausgestellt, wenn AusländerInnen während der letzten acht Jahre in Österreich mindestens fünf Jahre legal beschäftigt waren bzw. sich als deutsche StaatsbürgerInnen sich fünf Jahre in Österreich aufgehalten haben. Durch eine mindestens fünfjährige Ehe mit Österreicherinnen ist der BS ebenfalls erwerbbar. Der BS, wobei es unter gewissen Voraussetzungen eine Spezialform für Jugendliche gibt, ist für ebenfalls fünf Jahre gültig. Die letzte wesentliche Erneuerung der Novelle des AuslBG ist die gesetzliche Bestimmung von Bundeshöchstzahlen. Die Gesamtzahl der unselbständig erwerbstätigen AusländerInnen darf 10% des österreichischen Arbeitskräftepotentials (Gesamtzahl der unselbständig erwerbstätigen und arbeitslosen In-und AusländerInnen) nicht übersteigen.
In den 90-iger Jahren nach Fall des eisernen Vorhangs kam es zu einer neuerlichen Migrationsbewegung, Menschen aus den ehemaligen Sowjetstaaten ,wie beispielsweise Ungarn oder Polen, wanderten nach Österreich aus. Bedeutsam war in diesem Zusammenhang der dadurch ausgelöste Lohndruck. 12.)
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