Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die 90er-jahre; novelle des auslbg und ostöffnung



1m Sommer 1990 wurde die Novelle des AuslBG beschlossen, welche den in Österreich lebenden Migranten den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichterte. Wesentliche Bestimmungen der Novelle waren bzw. sind: Ausländische Arbeitskräfte dürfen zwar weiterhin nur auf Basis einer Beschäftigungsbewilligung ein Arbeitsverhältnis eingehen, aber bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise anerkannte Konventionsflüchtlinge benötigen keine BB. Eine BB kann aber wiederum nur unter bestimmten Bedingungen erteilt werden, d.h .wenn das Arbeitsamt keine anderen bevorzugten Arbeitskräfte vermitteln kann. Unter diese Präferenzen fallen: InländerInnen und mit diesen gleichgestellte BefreiungsscheinhaberInnen, sogenannte begünstigte AusländerInnen (Anspruch auf Arbeitslosenbezug und Notstandshilfe habend), Familienangehörige von ÖsterreicherInnen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, Familienangehörige von gleichgestellten oder begünstigten AusländerInnen. Eine Ergänzung zur Beschäftigungsbewilligung stellt die Arbeitserlaubnis AE dar, die der Migrant dann berechtigt ist zu beantragen, wenn er/sie innerhalb der letzten 14 Monate vor Antragsstellung eine Beschäftigung von insgesamt 52 Wochen vorweisen kann. Der Zugang zum Befreiungsschein wird durch die Novelle des AuslBG erleichtert. Der BS wird auf Antrag vom Arbeitsamt ausgestellt, wenn AusländerInnen während der letzten acht Jahre in Österreich mindestens fünf Jahre legal beschäftigt waren bzw. sich als deutsche StaatsbürgerInnen sich fünf Jahre in Österreich aufgehalten haben. Durch eine mindestens fünfjährige Ehe mit Österreicherinnen ist der BS ebenfalls erwerbbar. Der BS, wobei es unter gewissen Voraussetzungen eine Spezialform für Jugendliche gibt, ist für ebenfalls fünf Jahre gültig. Die letzte wesentliche Erneuerung der Novelle des AuslBG ist die gesetzliche Bestimmung von Bundeshöchstzahlen. Die Gesamtzahl der unselbständig erwerbstätigen AusländerInnen darf 10% des österreichischen Arbeitskräftepotentials (Gesamtzahl der unselbständig erwerbstätigen und arbeitslosen In-und AusländerInnen) nicht übersteigen.
In den 90-iger Jahren nach Fall des eisernen Vorhangs kam es zu einer neuerlichen Migrationsbewegung, Menschen aus den ehemaligen Sowjetstaaten ,wie beispielsweise Ungarn oder Polen, wanderten nach Österreich aus. Bedeutsam war in diesem Zusammenhang der dadurch ausgelöste Lohndruck. 12.)

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Rechte Symbolik
indicator Mann - Frau - Schema
indicator Die Ausrüstung für das Pferd/ Pony:
indicator Stämme
indicator Competition and Government Policy:
indicator Kleinkinder
indicator GRUNDLAGEN DER KOSTENRECHNUNG - FRAGENKATALOG ?
indicator Die Mittel des Staates
indicator Die einzelnen Arbeitnehmergruppen
indicator Aufgaben und Organisation der Parteien


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution