Anerkannten Kriegsdienstverweigeren bietet das Deutsche Rote Kreuz viele interessante Möglichkeiten für einen Zivildienst. In über 2.000 Rotkreuz-Einrichtungen kann bundesweit Zivildienst geleistet werden. Das sind über 19.000 Zivildienstplätze in den unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen, die dem zukünftigen \"Zivi\" eine reichhaltige Auswahl liefern.
Als Zivildienstleistender können anerkannte Kriegsdienstverweigerer im Deutschen Roten Kreuz eingesetzt werden...
· im Rettungsdienst
· im Mobilen Sozialen Hilfsdienst
· im Krankenhaus
· in Behinderteneinrichtungen
· in Einrichtungen der stationären Altenhilfe (Pflegeheime etc.)
· im Behindertenfahrdienst / Essen auf Rädern
· bei der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung
In einigen Dienststellen besteht die Möglichkeit einer Tätigkeit im
· handwerklichen Bereich
· gärtnerischen Bereich sowie
· Versorgungsbereich (Küche, Botendienste, Wäscherei etc.)
Natürlich ist hier eine entsprechende berufliche Vorbildung vorteilhaft. In einigen Dienststellen können Zivildienstleistende auch im Bereich der Verwaltung tätig werden. Diese Zivildienstplätze sind aber vor allem Zivildienstleistenden mit gesundheitlchen Einschränkungen für andere Tätigkeiten vorbehalten (Tauglichkeitsstufe 7).
Das DRK ist die größte im Rettungsdienst tätige Hilfsorganisation und legt gerade auch in diesem Bereich Wert auf die bewährte Mitarbeit von Zivildienstleistenden. Zivildienstleistende, die im Rettungsdienst mitarbeiten möchten, erhalten vom DRK mindestens eine vierwöchige theoretische sowie eine zweiwöchige klinische und praktische Ausbildung (im Krankenhaus) zum Rettungshelfer. Nach dieser Ausbildung und einer ausführlichen Einweisung in der Rettungswache arbeiten die Zivildienstleistenden gemeinsam mit Notärzten, Rettungsassistenten und Rettungssanitätern in der Notfallrettung und im qualifizierten Krankentransport. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist der Besitz des Führerscheins der Klasse drei und eine gesundheitliche Eignung. Da der Rettungsdienst für die Bevölkerung \"rund um die Uhr\" bereitstehen muß, ist der Einsatz in diesem Bereich auch im Schichtdienst, nachts und am Wochenende erforderlich. Während oder nach dem Ende des Zivildienstes kann eine weiterführende Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert werden, wenn diese nicht ohnehin als Voraussetzung für die Tätigkeit im
Rettungsdienst vorgeschrieben ist (hier gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen). Auch eine Berufsausbildung zum Rettungsassistenten ist nach dem Zivildienst möglich. Viele ehemalige Rettungsdienst-Zivi`s bleiben als ehrenamtliche Mitarbeiter dem Rettungsdienst treu.
Ältere oder behinderte Menschen, die sich nur schwer oder gar nicht selbst versorgen können, sind auf Hilfe angewiesen. Der Mobile Soziale Hilfsdienst ermöglicht den Betroffenen, ihre individuellen Wünsche zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen. Die Arbeit der Zivildienstleistenden verlangt in diesem Bereich daher ein hohes Maß an Selbständigkeit, Zuverlässigkeit und verantwortungsbewußtem Handeln.
Genau betrachtet umfaßt dieses Aufgabengebiet drei Bereiche:
Hilfen zur Erhaltung und Erweiterung von Kontakten zur Umwelt
· Besuchsdienste (Gespräche, Vorlesen, Spiele etc.)
· Begleitung zu Ärzten, Behörden, Ausflügen, Feierlichkeiten etc.
Hilfen im Haushalt
· Zubereitung von Mahlzeiten
· Einkaufen gehen
· Reinigungsarbeiten in der Wohnung
· Gartenarbeiten
Sozialpflegerische Hilfen
· Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Baden und Rasieren)
· Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
· Hilfe beim An- und Auskleiden
· Hilfe beim Gehen und bei Körperübungen
(Diese Hilfen können nur nach Ausbildung und Anleitung durch eine Fachkraft vom Zivildienstleistenden ausgeführt werden.)
In der Regel ist für eine Tätigkeit in diesem Bereich der Besitz des Führerscheins der Klasse drei erforderlich. Natürlich erhalten Zivildienstleistende zu Beginn ihrer Tätigkeit eine ausführliche Einweisung in der Dienststelle und einen fachspezifischen zweiwöchigen Einführungslehrgang.
Hilfe, Pflege und Betreuung - das sind die Aufgaben eines Zivildienstleistenden in einem Krankenhaus. Die Ausbildung im Pflegehilfsdienst vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, daß Zivildienstleistende in der Grundpflege und der allgemeinen Stationsarbeit nach einer entsprechenden Einarbeitungszeit verantwortungsvoll mitwirken können. Voraussetzung für eine Tätigkeit in diesem Bereich ist die Bereitschaft, sich mit kranken Menschen zu befassen, sie zu versorgen und ihnen Hilfestellung zu geben.
Die Aufgabenbereiche:
· Mithilfe bei der Patientenaufnahme und -entlassung
· Patientenverlegung in den Operationssaal, Begleitung der Patienten zu Untersuchungen (Röntgen, Endoskopie, EKG)
· Betten, Lagern und allgemeine Körperpflege
· Richten und Verteilen von Mahlzeiten
· Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
· Temperatur-, Puls- und Blutdruckmessung
· Einfache Pflegetätigkeiten, wie Mobilisation (Patienten bei den ersten Schritten nach einer Operation begleiten)
· Mithilfe bei der Behandlungspflege, Krankenbeobachtung und Information, Pflege bei infektiösen Erkrankungen
· Anwendung von Hygienemaßnahmen (Desinfektion, Reinigung, Schutzmaßnahmen und arbeiten mit Schutzkleidung)
· Kurierdienste bei Untersuchungsmaterialien (Bluttransport / Labor)
· Nebenarbeiten auf der Station (u.a. Reinigung und Aufbereitung der Betten)
Viele Menschen verbringen ihren Lebensabend in Einrichtungen der Altenhilfe, in denen sie nach ihren speziellen Bedürfnissen versorgt werden können. Hier gibt es für Zivildienstleistende verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten. Gerade ältere Menschen brauchen Verständnis, Zuwendung und individuelle Pflege. Geduld,
Einfühlungsvermögen und Engagement sind wichtige Voraussetzungen für den Dienst in der Altenhilfe, um auch die belastenden Momente der Arbeit - insbesondere bei schweren Pflegefällen - bewältigen zu können. In diesem Tätigkeitsbereich eingesetzte Zivildienstleistende erhalten zu Beginn ihrer Dienstzeit eine ausführliche Einweisung in der Dienststelle und einen fachspezifischen zweiwöchigen Einführungslehrgang.
Wohnen und Leben
In Wohnheimen betreut und pflegt der \"Zivi\" Behinderte. Einen zweiwöchigen Einführungslehrgang zu Beginn sowie eine ausführliche Einweisung in der Dienststelle erhält hier jeder neue Zivildienstleistende. Teilweise in Zusammenarbeit mit hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann der Zivildienstleistende später in insgesamt sechs Aufgabenbereiche eingesetzt werden.
Bereich \"Haushalt\"
· Erstellung eines Wochenplans für eine Wohngemeinschaft
· Kontrolle/Unterstützung bei den Haushaltsarbeiten, wie beispielsweise Mahlzeiten mit Bewohnern vorbereiten und einnehmen, Reinigungs- und Aufräumarbeiten mit den Bewohnern durchführen.
Bereich \"Gesundheit\"
· Begleitung zu Arztterminen
· Erörterung von Ernährungsfragen mit den Bewohnern
Bereich \"Körperpflege\"
· Kontrolle/Anleitung der regelmäßigen Körperpflege, Waschen, Duschen,
· Baden, zu Bett bringen, Hilfestellung beim Essen etc.
Bereich \"Administration\"
· Unterstützung/Begleitung bei Behördengängen
· Kontostände überprüfen
· Absprachen über die Einteilung des Taschengeldes
· Kleiderkauf / Quittungen an das Sozialamt schicken
· Hilfe beim Ausfüllen von Formularen ( Kleidergeld, Überweisungen etc. )
· Verwaltungstätigkeiten
Bereich \"Freizeit\"
· Begleitung zu Ferienfreizeiten
· Planung und Organisation von Freizeitaktivitäten
Bereich \"Persönliche und soziale Entwicklung\"
· Regelmäßige Gesprächsangebote über individuelle Themenbereiche
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