Der 1949 gegründete Europarat hat seinen Sitz in Straßburg und ist die älteste der europäischen Einigung dienende Organisation. Nach dem Beitritt, der damaligen Tschechoslowakei und Polens umfasst er zur Zeit 26 Mitgliedsstaaten. Andere Länder Zentral- und Osteuropas können ebenfalls aufgenommen werden, wenn sei strengen Kriterien des Europarates für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erfüllen. Österreich ist seit 1956 Mitglied. Anders als die EU ist der Europarat eine zwischenstaatliche Organisation. Obwohl er theoretisch für alle politischen Bereiche (auch für Verteidigung) zuständig ist, widmet er sich Aufgaben, die seinem größeren Flexibilität und seinem breiteren Mitgliederkreis besonders entsprechen: Demokratie, Menschenrecht, Rechtsstaatlichkeit, soziale und kulturelle Zusammenarbeit, Rechtsvereinheitlichung, Umweltstandards, etc.
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