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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Der entwurf eines gesetzes zur neuregelung des rechts der verbraucherinformation



Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation



Bundesverbraucherminister Horst Seehofer hatte das Gesetz in Folge der Jüngsten Lebensmittelskandale (Gammelfleischskandal) auf den Weg gebracht.



Die Anzahl der in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Lebensmittelskandale ist höher als in den vergangenen Jahren. Es wird z. B. wie auf dem Bild zu sehen ist, werden auf Verpackungen mit Hackfleisch ein Aufkleber mit der Aufschrift \"Frisch\" geklebt, obwohl dies gar nicht stimmt.



Nach vielen Beratungen und Ausschüssen einigte sich der Bundestag auf den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation und beschließt diesen am 29. Juni 2006.



Das Gesetz soll zur Vorbeugung und raschen Eindämmung von Lebensmittelskandalen dienen.



Vorteile für die Verbraucher:



Informationspflicht der Behörden:

Die Behörden sollen stärker als bisher von sich aus mit Informationen an die Öffentlichkeit gehen. Dies gilt nicht nur bei konkreten Gesundheitsgefahren, sondern auch wenn ekelerregende Lebensmittel in den Verkehr gebracht wurden. Dabei sollen betroffene Produkte und Hersteller namentlich benannt werden. Anders als bisher soll dies auch möglich sein, wenn etwa das verdorbene Fleisch schon komplett verkauft wurde und damit nicht mehr auf dem Markt ist.



Informationsanspruch an Behörden:

Die Verbraucher können ihrerseits erstmals Auskunft etwa über die Pestizidbelastung von Gemüse oder über Gefahren durch Güter des täglichen Bedarfs wie Putzmittel verlangen. Allerdings müssen sie für die Informationen \"kostendeckende Gebühren und Auslagen\" zahlen. Deren Höhe ist noch nicht genau festgelegt. Die Kosten entfallen nur dann, wenn sich die Auskünfte auf Rechtsverstöße beziehen, also etwa bei Gammelfleisch.



Bessere Auskunft unter Behörden::

Die Strafverfolgungsbehörden werden verpflichtet, die Lebensmittelüberwachung zu informieren, wenn sie Ermittlungen einleiten. Damit sollen die Kontrollen effektiver werden.



Nachteile:



Kritiken der Verbraucher:

Verbraucherschützer bemängeln, dass Firmen unter Umständen unter Berufung auf das Geschäftsgeheimnis von der Anprangerung verschont bleiben. Auch könne es starke zeitliche Verzögerungen geben, da die Behörden vor der möglichen Auskunftserteilung abwägen müssten, ob nicht das Interesse der Firma zu schützen sei. Ferner wird kritisiert, dass sich der Informationsanspruch nur auf Behörden bezieht und sich die Bürger nicht direkt an die Unternehmen wenden können.



Position der Wirtschaft:

Verbraucher dürften nicht durch verfrühte oder gar ungeprüfte Informationen verunsichert werden, warnt der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE). Vor allem die Nennung von Firmen- und Markennamen könne schweren Schaden anrichten.



Der Bundesrat hatte trotz seiner Bedenken gegen den Verstoß des Grundgesetzes dem Gesetz am 22.11 zugestimmt.



Der Gesetzesentwurf ist dann weiter zu den Ministern und zur Bundeskanzlerin bis zum Bundespräsidenten gekommen.



Nach Artikel 82 des Grundgesetzes werden Gesetze "vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet". Das Staatsoberhaupt kann Gesetze auch ablehnen - allerdings nur, wenn sie nach seiner Überzeugung zweifelsfrei gegen die Verfassung verstoßen. Horst Köhlers Entscheidungen vor sechs Wochen zur Flugsicherung und jetzt zum Verbraucherinformationsgesetz mitgezählt passierte dies seit 1949 allerdings nur acht Mal von insgesamt 6300 Regelwerken.



Seine Entscheidung, das Gesetz nicht auszufertigen, teilte Köhler am 8.12. 2006 in gleich lautenden Briefen der Bundeskanzlerin Angela Merkel, sowie den Präsidenten von Bundestag und Bundesrat mit, da es gegen den Artikel 84, Absatz 1, Satz 7 des Grundgesetzes verstöße, das es dem Bund verbiete, per Gesetz den Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben zu übertragen.



Dies ist ein Ergebnis der Föderalismusreform, die am 1. September 2006 in Kraft getreten ist. Gemeinden können Aufgaben nur noch durch Landgesetze übertragen bekommen.



Der vom Präsidenten monierte Verfassungsverstoß wird auch nicht dadurch behoben, dass an dem Verbraucherschutz-Gesetz schon lange vor dem in Kraft treten der Föderalismusreform gearbeitet wurde.



Köhler schloss sich damit den Bedenken an, die im Bundesrat bereits von den Ländern Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein geäußert worden waren.



Das vor dem Hintergrund des Gammelfleischskandale erlassene Gesetz zum Schutz der Verbraucher kann damit nicht so wie geplant in Kraft treten.



Scharfe Kritik kam aus der Opposition, die von erheblichen handwerklichen Fehlern von der schwarz-roten Bundesregierung sprach. Grünen- Verbraucherschutzexpertin Ulrike Höfken forderte: "Seehofer muss das Gesetz jetzt schnell nachbessern und dabei eine Runderneuerung betreiben, damit die Verbraucher endlich zu ihrem Recht kommen." Schon zuvor hatten die Grünen beklagt, dass das Gesetz nicht ausreichen würde, um Fälle wie den immer noch rumorenden Gammelfleischskandal abzuwehren und der "schwarzen Schafe" in Handel und Industrie habhaft zu werden.



Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) will jetzt dennoch schnell einen neuen Vorstoß unternehmen, der die Verfassungseinwände des Präsidenten berücksichtigt. "Die Entscheidung des Bundespräsidenten respektieren wir selbstverständlich", sagte die Sprecherin des Ministeriums, Ulrike Hinrichs, am Freitag unmittelbar nach Köhlers Entscheidung, "Die Prüfungen im Kanzleramt und in den Ressorts der Bundesregierung habe keine Bedenken ergeben. Für uns gibt es aber keinen Zweifel an der Notwendigkeit eines Verbraucherinformationsgesetzes."



Der verbraucherpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Bleser, erklärte: "Es gilt nun vor dem Hintergrund dieser Entscheidung, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern einen Weg zu finden, wie die vereinbarten Inhalte des Verbraucherinformationsgesetzes auf einer neuen Rechtsgrundlage dennoch wirksam werden können."



Nach Expertenangaben ist wegen der Fristen der Gesetzgebung erst nach dem Frühjahr 2007 mit einem fertigen neuen Gesetz zu rechnen.



Meiner Meinung nach sollten die Verbraucher aufgeklärt werden, wenn Gammelfleisch am Markt ist und war. Auch sollte man die Namen nennen, jedoch sollte man diese Informationen eben nicht übereilt freigeben, um nicht den Ruf eines Unschuldigen zu beschädigen. Deshalb finde ich den Gesetzesentwurf gut und hoffe, dass es eine schnelle Lösung gibt die das Grundgesetz nicht verletzt.

Denn so wie es jetzt ist können die Behörden keine Informationen herausgeben, da der Staat mit Schadensersatzansprüchen der Wirtschaft rechnen muss.

 
 

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