DAS ROTE KREUZ
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GESCHICHTE:
1859 bereiste der Schweizer Geschäftsmann Henry Dunant die damals in Blut
und Asche liegende Lombardei. Am Abend einer blutigen Schlacht kam er nach
Solferino und stellte mit Entsetzen fest, dass tausende verwundete
Soldaten ohne Hilfe auf dem Schlachtfeld zurückgelassen worden waren, dem
sicheren Tod ausgeliefert. Dieses furchtbare Geschehen stand am Anfang des
Rotkreuz-Gedankens.
Nachdem Henry Dunant zunächst einmal so gut es ging an Ort und Stelle eine
Hilfsorganisation organisiert hatte, berichtete er der Welt in dem Buch
\"Eine Erinnerung an Solferino\" was er gesehen hatte. Darin schlug er vor,
dass Sanitäter in Friedenszeiten als \"freiwillige Helfer\" ausgebildet
werden.
4 Genfer schlossen sich Dunant an um das \"Internationale Komitee der
Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege\" zu gründen. Später wurde
daraus das Internationale Komitee vom Roten Kreuz.
Kurze Zeit später unterzeichneten 12 Staaten einen Vertragsentwurf dieses
Komitees zur \"Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der
Armeen im Felde\" - das erste Genfer Abkommen.
Als Kennzeichen wurde das rote Kreuz auf weißem Grund bestimmt. Das ist
die Umkehrung der schweizerischen Bundesfarben, die zu Ehren der Schweiz
und ihrer Neutralität angenommen wurden. Später bekamen die islamischen
Länder ein eigenes Zeichen, den roten Halbmond auf weißem Grund.
1901 wurde Henry Dunant der erste Friedens-Nobelpreis, zwei weitere für
die gesamte Organisation folgten.
GRUNDSÄTZE:
Die 7 Grundsätze des Roten Kreuzes sind:
1. Menschlichkeit:
Das Rote Kreuz dient Menschen, aber keinem System.
2. Unparteilichkeit:
Das Rote Kreuz versorgt das Opfer, aber genauso den Täter.
3. Neutralität:
Das Rote Kreuz ergreift die Initiative, aber niemals Partei.
4. Unabhängigkeit:
Das Rote Kreuz gehorcht der Not, aber nicht dem König.
5. Freiwilligkeit:
Das Rote Kreuz arbeitet rund um die Uhr, aber nicht in die eigene Tasche.
6. Einheit:
Das Rote Kreuz hat viele Talente, aber nur eine Idee.
7. Universalität:
Das Rote Kreuz achtet Nationen, aber keine Grenzen.
DIE 4 GENFER ABKOMMEN:
I. Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der
Streitkräfte im Felde.
Dieses Abkommen verbietet den Kriegsführenden, Verwundete zu misshandeln
oder zu töten, und verpflichtet sie, ihnen zu helfen. Einrichtungen, die
der Pflege der Verwundeten oder Kranken dienen, dürfen nicht angegriffen
oder zerstört werden. Ärzte und Pflegepersonal sind gleichfalls
international geschützt.
Zivilpersonen dürfen Verwundete pflegen. Das Zeichen dieses Schutzes ist
das rote Kreuz auf weißem Grund, das nicht missbraucht werden darf.
II. Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und
Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See
Durch dieses Abkommen sind Verwundete und Schiffbrüchige im Seekrieg
geschützt. Jeder Angriff auf ihr Leben ist verboten. Sie müssen geborgen
und gepflegt werden.
Rettungsboote und Lazarettschiffe sowie deren Personal und Material sind
wie Feldlazarette und Krankentransportfahrzeuge geschützt. Die
Kriegführenden müssen die gefangenen, verwundeten, kranken oder
schiffbrüchigen Feinde wie ihre eigenen behandeln.
III. Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen
Kriegsgefangene dürfen nicht beleidigt, misshandelt oder getötet werden.
Sie stehen unter dem Schutz des Roten Kreuzes. Die Gefangenen müssen so
gepflegt und betreut werden wie die eigene Truppe. Es dürfen ihre Familie
benachrichtigt sowie Post und Geschenke empfangen werden. Schwer
verwundete müssen nachhause geschickt werden, nach Kriegsende werden alle
Gefangenen in ihre Heimat entlassen.
IV. Abkommen zum Schutze der Zivilpersonen in Kriegszeiten
Die Kriegsführenden müssen alle nicht am Krieg beteiligeten Personen
schützen. Es ist verboten Menschen zu foltern, grausam zu behandeln oder
hinzurichten. Kranke und Verwundete müssen geschützt werden. Zivilisten
haben ein Recht auf Heimkehr. Die Menschen dürfen nicht verschleppt und
Jugendliche nicht zur Arbeit verpflichtet werden. Für Frauen, Kinder und
Greise können Schutzzonen eingerichtet werden. Die Rotkreuz-Gesellschaft
muss geschützt sein und darf nicht in ihrer Tätigkeit behindert werden.
DAS ÖSTERREICHISCHE ROTE KREUZ (ÖRK):
Die Aufgaben des ÖRK heute:
- Rettungs- und Krankentransport
- Hilfeleistung auf allen Gebieten des Gesundheits- und Sozialwesens
- Ausbildung von Personal und Breitenausbildung der Bevölkerung
- Erste-Hilfe-Leistung bei Notständen und Katastrophen
- Durchführung des freiwilligen Blutspendedienstes
- Suche nach Vermissten
- Mitwirkung an Maßnahmen zum zivilen Bevölkerungsschutz
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