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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Das rote kreuz



DAS ROTE KREUZ br / GESCHICHTE:

1859 bereiste der Schweizer Geschäftsmann Henry Dunant die damals in Blut

und Asche liegende Lombardei. Am Abend einer blutigen Schlacht kam er nach

Solferino und stellte mit Entsetzen fest, dass tausende verwundete

Soldaten ohne Hilfe auf dem Schlachtfeld zurückgelassen worden waren, dem

sicheren Tod ausgeliefert. Dieses furchtbare Geschehen stand am Anfang des

Rotkreuz-Gedankens.

Nachdem Henry Dunant zunächst einmal so gut es ging an Ort und Stelle eine

Hilfsorganisation organisiert hatte, berichtete er der Welt in dem Buch

\"Eine Erinnerung an Solferino\" was er gesehen hatte. Darin schlug er vor,

dass Sanitäter in Friedenszeiten als \"freiwillige Helfer\" ausgebildet

werden.

4 Genfer schlossen sich Dunant an um das \"Internationale Komitee der

Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege\" zu gründen. Später wurde

daraus das Internationale Komitee vom Roten Kreuz.

Kurze Zeit später unterzeichneten 12 Staaten einen Vertragsentwurf dieses

Komitees zur \"Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der

Armeen im Felde\" - das erste Genfer Abkommen.

Als Kennzeichen wurde das rote Kreuz auf weißem Grund bestimmt. Das ist

die Umkehrung der schweizerischen Bundesfarben, die zu Ehren der Schweiz

und ihrer Neutralität angenommen wurden. Später bekamen die islamischen

Länder ein eigenes Zeichen, den roten Halbmond auf weißem Grund.

1901 wurde Henry Dunant der erste Friedens-Nobelpreis, zwei weitere für

die gesamte Organisation folgten.

GRUNDSÄTZE:

Die 7 Grundsätze des Roten Kreuzes sind:

1. Menschlichkeit:

Das Rote Kreuz dient Menschen, aber keinem System.

2. Unparteilichkeit:

Das Rote Kreuz versorgt das Opfer, aber genauso den Täter.

3. Neutralität:

Das Rote Kreuz ergreift die Initiative, aber niemals Partei.

4. Unabhängigkeit:

Das Rote Kreuz gehorcht der Not, aber nicht dem König.

5. Freiwilligkeit:

Das Rote Kreuz arbeitet rund um die Uhr, aber nicht in die eigene Tasche.

6. Einheit:

Das Rote Kreuz hat viele Talente, aber nur eine Idee.

7. Universalität:

Das Rote Kreuz achtet Nationen, aber keine Grenzen.

DIE 4 GENFER ABKOMMEN:

I. Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der

Streitkräfte im Felde.

Dieses Abkommen verbietet den Kriegsführenden, Verwundete zu misshandeln

oder zu töten, und verpflichtet sie, ihnen zu helfen. Einrichtungen, die

der Pflege der Verwundeten oder Kranken dienen, dürfen nicht angegriffen

oder zerstört werden. Ärzte und Pflegepersonal sind gleichfalls

international geschützt.

Zivilpersonen dürfen Verwundete pflegen. Das Zeichen dieses Schutzes ist

das rote Kreuz auf weißem Grund, das nicht missbraucht werden darf.

II. Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und

Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See

Durch dieses Abkommen sind Verwundete und Schiffbrüchige im Seekrieg

geschützt. Jeder Angriff auf ihr Leben ist verboten. Sie müssen geborgen

und gepflegt werden.

Rettungsboote und Lazarettschiffe sowie deren Personal und Material sind

wie Feldlazarette und Krankentransportfahrzeuge geschützt. Die

Kriegführenden müssen die gefangenen, verwundeten, kranken oder

schiffbrüchigen Feinde wie ihre eigenen behandeln.

III. Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen

Kriegsgefangene dürfen nicht beleidigt, misshandelt oder getötet werden.

Sie stehen unter dem Schutz des Roten Kreuzes. Die Gefangenen müssen so

gepflegt und betreut werden wie die eigene Truppe. Es dürfen ihre Familie

benachrichtigt sowie Post und Geschenke empfangen werden. Schwer

verwundete müssen nachhause geschickt werden, nach Kriegsende werden alle

Gefangenen in ihre Heimat entlassen.

IV. Abkommen zum Schutze der Zivilpersonen in Kriegszeiten

Die Kriegsführenden müssen alle nicht am Krieg beteiligeten Personen

schützen. Es ist verboten Menschen zu foltern, grausam zu behandeln oder

hinzurichten. Kranke und Verwundete müssen geschützt werden. Zivilisten

haben ein Recht auf Heimkehr. Die Menschen dürfen nicht verschleppt und

Jugendliche nicht zur Arbeit verpflichtet werden. Für Frauen, Kinder und

Greise können Schutzzonen eingerichtet werden. Die Rotkreuz-Gesellschaft

muss geschützt sein und darf nicht in ihrer Tätigkeit behindert werden.

DAS ÖSTERREICHISCHE ROTE KREUZ (ÖRK):

Die Aufgaben des ÖRK heute:

- Rettungs- und Krankentransport

- Hilfeleistung auf allen Gebieten des Gesundheits- und Sozialwesens

- Ausbildung von Personal und Breitenausbildung der Bevölkerung

- Erste-Hilfe-Leistung bei Notständen und Katastrophen

- Durchführung des freiwilligen Blutspendedienstes

- Suche nach Vermissten

- Mitwirkung an Maßnahmen zum zivilen Bevölkerungsschutz

 
 

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