Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Das angebot



3.1 Grundsätzliches
Bieter hat sich an Ausschreibung zu halten.

Angebot in deutscher Sprache und in österreichischer Währung.

Müssen sich auf ausgeschriebene Gesamtleistung beziehen. Alternativangebot, gleichwertige Leistung: Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Bieter.

Alternativangebot: kann sich auf Gesamtleistung oder Teilleistungen beziehen.

Alternativangebote sind als solche zu kennzeichnen und in eigener Ausarbeitung einzureichen.



Aus Sicht des Bieters Berichtigung der Ausschreibung notwendig, Auskünfte bei Auftraggeber einzuholen ob Berichtigungen zulässig sind .

3.2 Form und Inhalt der Angebote

Müssen in Ausschreibung vorgeschriebene Form aufweisen.

Vollständig, frei von Zahlen- und Rechnungsfehlern.

Lose Bestandteile mit Namen versehen.

Verwischen der Schrift muß bemerkbar sein.

Korrekturen eindeutig und klar.

Jedes Angebot muß insbesondere enthalten:

(1) Firma, Geschäftssitz des Bieters.
(2) Erklärung, dass Bieter Ausschreibung kennt und befugt ist Leistung zu erbringen
(3) Bekanntgabe der Teilleistungen, die an Subunternehmer weitergegeben werden.
(4) Nachweis über erlegtes Vadium

(5) Preise
(6) erforderliche Angaben bei veränderlichen Preisen.

(7) sonstige Erläuterungen
(8) Alternativangebote
(9) Datum und rechtsgültige Unterfertigung


3.3 Einreichung der Angebote

In einem verschlossenen Umschlag, bei der genannten Stelle und in der angegebenen Frist. Verantwprtung der Einlangung hat der Bieter.
3.4 Vergütung für die Ausarbeitung der Angebote
Angebote sind grundsätzlich ohne gesonderte Vergütung zu erstellen.

Alternativangebote sind als besondere Arbeiten anzusehen.
Widerruf der Ausschreibung Kosten der Ausschreibungsunterlagen Bieter zurückzuerstatten.
Besondere Ausarbeitungen, Vergütung vorzusehen. Wird nur fällig, wenn Angebot der Ausschreibung entspricht.

Ausschreibung vor Ablauf der Angebotsfrist widerrufen, Vergütung nur jenen Bietern, deren Angebot bereits vorliegen oder 3 Tage danach. Bei Teilausarbeitungen Vergütung anteilsmäßig.

Ausschreibung nach Ablauf der Angebotsfrist widerrufen, Vergütung jenen Bietern, die Angebot gelegt haben, das der Ausschreibung entspricht.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Die Vollmachten im Unternehmen
indicator Veränderte Rechtsstellung von juristischen Personen
indicator Kurzvortrag über das Schulsystem der DDR
indicator Öffentliche Erkundung des Bewerberkreises
indicator Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR):
indicator Definition Rechtsextremismus
indicator Was für Vorteile bringt ein Teleheimarbeitsplatz mit sich?
indicator Kryptographie
indicator Ergebnis
indicator Sozialdarwinismus


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution