Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung werden insbesondere den Verfassungsschutzbehörden als "extremistisch" oder auch als "verfassungsfeindlich" bezeichnet. In der Öffentlichkeit wird aber für eine solche Haltung auch der Begriff "radikal" verwendet. Es erscheint daher notwendig diese Bezeichnungen näher zu erläutern.
"Radikalismus"; "radikal"
Radikalismus (vom lateinischen "radix" = Wurzel, Ursprung) ist eine politische Richtung, die Probleme von Grund auf zu bewältigen sucht. Der "Radikale" der Gewaltanwendung ablehnt zeichnet sich oft durch die Radikalität seines Denkens aus. Er verstößt nicht notwendigerweise gegen die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnungen. Allerdings sind erfahrungsgemäß die Grenzen zwischen Radikalismus und Extremismus häufig fliesend. Daher wird die politische Alltagssprache nicht immer zwischen radikal und extremistisch unterscheiden. Die Verfassungsschutzbehörde verwendet nur noch den Begriff "Extremismus".
"Extremismus"; "extremistisch"
"Extremismus" (vom lateinischen "extrem" = äußerster Teil) ist eine politische Richtung die danach arbeitet den demokratischen Verfassungsstaat zu verändern. Der Extremist, der Gewaltanwendung allenfalls aus taktischen Gründen ablehnt erweißt sich folglich als Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Der Extremist umfasst sowohl eine Linke (verschiedene Spielarten des Kommunismus) als auch eine Rechte Variante (unterschiedlicher Ausprägung rassistischer und nationalistischer Ideen).
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