Hinsichtlich Arbeiten mit GVO in geschlossenen Systemen wurden bei den zuständigen Behörden 277 Anmeldungen bzw. Genehmigungsanträge für Arbeiten mit GVO in geschlossenen Systemen eingebracht. 70 % dieser Anmeldungen bezogen sich auf Arbeiten mit GVO in Sicherheitsstufe 1, 29 % auf Arbeiten in Sicherheitsstufe 2 und 1 % auf Arbeiten mit GVO in Sicherheitsstufe 3. In diesen Zahlen sind auch Arbeiten mit transgenen Tieren enthalten.
Die im Berichtszeitraum erfolgten Überprüfungen durch die Behörde ergaben keine Beanstandungen. Es wurden auch bisher keine Unfälle bei Arbeiten mit GVO in geschlossenen Systemen gemeldet.
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